Fördermittelwegweiser
Förderprogramme finden, Potenziale entfalten
Der Landkreis Fürth bietet eine Bühne voller Möglichkeiten für Ihre Investitionen. Die EU, der Bund und der Freistaat Bayern stellen eine Vielzahl an Förderprogrammen bereit, die Ihnen zahlreiche Chancen eröffnen. Die Regional- und Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth begleitet Sie auf diesem Weg, indem sie eine Übersicht über passende Programme bietet und umfassend über relevante Förderungen informiert.
Hier finden Sie die am häufigsten genutzten Förderangebote, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus bieten die offiziellen Fördermitteldatenbanken von Bund und Land Bayern wertvolle Suchmöglichkeiten und weiterführende Informationen.
Fördermitteldatenbanken
Wegweiser für Ihre Investitionsunterstützung
Verschiedene Datenbanken und Wegweiser helfen Ihnen dabei, die passenden Fördermittel für Ihr Vorhaben zu finden:
Förderdatenbank des Bundes: Die Förderdatenbank der Bundesregierung stellt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderprogramme und Finanzhilfen von Bund, Ländern und der Europäischen Union bereit.
Förderdatenbank des Landes Bayern: Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet eine Übersicht über spezifische Förderprogramme für Unternehmen in Bayern an.
Förderwegweiser der LfA Förderbank Bayern: Die LfA Förderbank Bayern stellt mit dem Förderwegweiser einen Ratgeber zur Verfügung, der bei der Identifizierung geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützt.
Fördermittelinformationen der Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern – Invest in Bavaria: Invest in Bavaria informiert und berät zu verschiedenen Förderungen und bietet eine umfassende Fördermittelbroschüre für Investoren.
Nutzen Sie die vielfältigen Informationsangebote – und machen Sie den nächsten Schritt in Richtung Wachstum, Innovation und nachhaltigem Erfolg für Ihr Unternehmen.
Förderprogramme der Regierung von Mittelfranken
Wachstum mit Unterstützung
Sie möchten in die Zukunft Ihres Unternehmens investieren? Die Regierung von Mittelfranken bietet passgenaue Förderprogramme für Unternehmen jeder Größe — von innovativen Start-ups bis zu etablierten Mittelständlern. Ob Digitalisierung, Energieeffizienz, Standortentwicklung oder nachhaltige Bauprojekte: Mit den richtigen Fördermitteln stärken Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und setzen neue Impulse für Ihren Betrieb.
Nutzen Sie die Chance, staatliche Unterstützung für Ihre Vorhaben zu sichern! Mehr Informationen und aktuelle Fördermöglichkeiten:
Förderprogramme im Überblick
Unterstützung gezielt nutzen
Hier finden Sie eine Auswahl bewährter Förderprogramme, die Unternehmen bei Investitionen, Innovationen und Wachstumsvorhaben unterstützen.
Wichtiger Hinweis: Fördermittel müssen grundsätzlich vor Beginn Ihres Vorhabens beantragt werden. Ein vorzeitiger Projektstart kann zum Ausschluss von Förderungen führen. Reichen Sie Ihren Antrag auf öffentliche Finanzhilfe daher unbedingt rechtzeitig ein.
Bei weiterführenden Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fördermittelgeber.
Ausbildung, Weiterbildung & Beschäftigung
Auszubildende mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen stehen oft vor großen Herausforderungen. Nicht selten erschweren eingeschränkte Mobilität oder anderweitige Bedarfe den Alltag. Damit das Ausbildungsvorhaben nicht an der finanziellen Situation scheitert, können Menschen mit Behinderungen zum Beispiel Ausbildungsgeld bekommen. Das Ausbildungsgeld wird für die Dauer der Ausbildung bzw. der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Unterbringung.
Unterstützung bei der Ausbildung für Menschen mit Behinderungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss,wenn sie zum Beispiel während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben und die Ausbildungsvergütung vielleicht nicht ausreicht, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer der (ersten) Ausbildung gezahlt. Es werden nur betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen unterstützt. Schulische Ausbildungen werden nicht gefördert.
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber lernen durch die Einstiegsqualifizierung potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern dieses durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung.
Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit
Ansprechpartner für interessierte Unternehmen ist der Arbeitgeber-Service.
Kontakt der Arbeitsagentur:
0911 2024-210
fuerth.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Sie möchten jungen Menschen eine Chance geben, die besondere Förderung brauchen und eine Ausbildung nicht ohne Unterstützung schaffen?
Die Auszubildenden bekommen individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus wird Ihnen als ausbildendes Unternehmen Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Assistierte Ausbildung kann auch bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen.
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt von der Agentur für Arbeit gefördert werden - vorausgesetzt, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger für die Förderung zugelassen sind.
Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt sind je nach Größe des Unternehmens gestaffelt.
Die Förderung richtet sich an KMUs für alle Fortbildungen mit mindestens neun Teilnehmenden und einem Umfang von 40 Unterrichtseinheiten, die in einem Unternehmen durchgeführt werden. Gefördert werden 40 Prozent der externen Trainerkosten.
Förderaktion 1.3 über den Europäischen Sozial Fond
Kontakt: Weiterbildungsinitiatoren in Mittelfranken
Carolin Beugel und Robert Pretzl
wbi@gpq.de
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Soloselbständige bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden und durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten.
Das Angebot beinhaltet eine Beratung mit Analyse des Qualifizierungsbedarfs, einen Zuschuss zu Weiterbildung/Qualifizierung bis zu 4500 Euro und die Begleitung der Soloselbstständigen bei allen administrativen Fragen, insbesondere Antragstellung und Abrechnung.
Förderung durch das Institut für Freie Berufe
Anlaufstelle und Kontakt:
Institut für Freie Berufe (an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
Marienstraße 2, 90402 Nürnberg
0911 23 565 16
kompass@ifb.uni-erlangen.de
www.ifb.uni-erlangen.de
NETZWERK Q 4.0 ist ein gemeinsames Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der Bildungswerke der Wirtschaft und anderen Bildungsinstitutionen und wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ausbilderinnen und Ausbilder werden dabei unterstützt, Fach- und Sozialkompetenzen weiterzuentwickeln, um Inhalte und Prozesse der dualen Ausbildung im digitalen Wandel passend zu gestalten. Durch innovative Qualifizierungsangebote soll eine methodisch und inhaltlich zeitgemäße duale Berufsausbildung befördert werden.
Sie besetzen freie Stellen mit arbeitsuchenden oder arbeitslosen Bewerberinnen oder Bewerbern? Und für die zu besetzende Stelle liegt eine Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung vor? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Sie dabei mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützen.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Ihr Betrieb erhält einen Teil der Entgeltkosten für seine Beschäftigten von der Agentur für Arbeit rückerstattet. Ziel ist es, dass Ihr Betrieb keine Kündigungen aussprechen muss und ihm dadurch wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben.
Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag und Berechnung
Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug)
Saison-Kurzarbeitergeld können grundsätzlich nur Betriebe des Baugewerbes (Bauhauptgewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Garten- und Landschaftsbau) erhalten, die mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt für die Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Die Kurzarbeit in der Schlechtwetterzeit kann im ganzen Betrieb oder nur in einzelnen Abteilungen eingeführt werden.
Transferleistungen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb dauerhaft Stellen abbauen müssen, beispielsweise durch die Schließung einer Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld zu. Zudem können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Transfermaßnahmen teilnehmen, deren Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Ziel der Maßnahmen ist es, die Beschäftigten in neue Betriebe zu integrieren oder ihnen den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Die sogenannte Transferberatung ist Voraussetzung dafür, dass Transfermaßnahmen gefördert und Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Der Beratungstermin muss vor der Entscheidung über die Einführung von Transferkurzarbeitergeld und/oder -maßnahmen stattfinden.
Berufliche Rehabilitation hilft Menschen mit gesundheitlichen Problemen in unterschiedlichen Situationen weiter. Sie ermöglicht eine Teilhabe am Arbeitsleben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Egal, ob eine Behinderung, ein Unfall oder eine Erkrankung die Ursache ist: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Betroffene Unterstützung durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Geflüchtete Menschen bringen Qualifikationen mit, die Ihr Unternehmen voranbringen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Einstellung von geflüchteten Menschen mit verschiedenen Förderungsmöglichkeiten.
Voraussetzungen dafür sind eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde zu beantragen ist.
Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
Technologie & Digitalisierung
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten.
Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen (mit weniger als 50 Mitarbeitenden):
- ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren
- und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Die Förderinhalte wurden an die neue Zeit angepasst. Neue Techniken stehen im Vordergrund – der Freistaat will Robotik und KI verstärkt fördern.
Bis Dezember 2027 können kleine Unternehmen wieder Anträge stellen. Monatlich wird hierfür ein Kontingent freigegeben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben 4.000 Euro übersteigen.
Die Antragstellung für den Digitalbonus erfolgt vollständig digital per ELSTER-Authentifizierung.
Mit dem Mittelständischen Industrieberatungsprogramm fördert der Freistaat Bayern externer Beratungsleistungen für Industrieunternehmen und unternehmensnahe Dienstleistungen. Die Zielgruppe umfasst kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Industrie, die sich fit für die Zukunft machen wollen. Im Fokus der Förderung stehen Beratungen zu Digitalisierung, Innovationsprozessen, Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung. Ergänzt wird dies durch strategische Begleitung bei der Einführung neuer Technologien, bei Produktentwicklungen sowie der Erschließung neuer Märkte. Mit der Durchführung des Programms ist das RKW Bayern betraut.
Die Technologie-Kooperationsbörse ist eine kostenfreie Online-Plattform mit über 6.000 technologiebezogenen Angeboten und Gesuchen aus rund 50 Ländern. Sie wird von Bayern Innovativ betrieben und ermöglicht Unternehmen und Forschungseinrichtungen internationale Technologiepartner zu finden, eigene Profile zu veröffentlichen und sich zu aktuellen Technologietrends zu informieren.
Wenn sie auch keine direkten Fördermittel vergibt, ist sie ein wertvolles Instrument zur Anbahnung förderfähiger Kooperationen – z. B. im Rahmen von Programmen wie Horizont Europa, ZIM oder BayTOU.
Mit dem Förderprogramm „Informations- und Kommunikationstechnik“ unterstützt der Freistaat Bayern Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung digitaler Technologien – von KI und IT-Sicherheit bis zu Mensch-Maschine-Kommunikation und intelligenten Produktionssystemen. Im Fokus stehen Verbundprojekte, die innovative Lösungen für industrielle Anwendungen schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Betriebe nachhaltig stärken.
FuE Förderprogramm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern
Stabilisierung & Risikoentlastung
Förderdarlehen werden grundsätzlich unter der sogenannten Primärhaftung der Hausbank gewährt. Das bedeutet, dass die Hausbank gegenüber der Förderbank für den gesamten Darlehensbetrag haftet, wenn der Geförderte ein Förderdarlehen nicht oder nicht zeitgerecht tilgen kann. Durch eine Haftungsfreistellung wird das Kreditrisiko der Hausbank in Höhe des Prozentsatzes der Haftungsfreistellung reduziert. Haftungsfreistellungen werden in zahlreichen Programmen der LfA Förderbank Bayern und der KfW auf Antrag gewährt.
Der Zweck der Haftungsfreistellungen besteht darin, Banken und Sparkassen dazu zu motivieren, Förderdarlehen auch an Kreditnehmer mit schwacher Bonität oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten zu vergeben.
Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe aus Bayern stehen Bürgschaften zur Verfügung. Grundsätzlich können von der Bürgschaftsbank Bayern GmbH alle Kreditarten verbürgt werden.
Energie, Bauen, Sanieren & Mobilität
Sie suchen Fördermittel für Ihre Modernisierungsmaßnahme, Ihren Neubau oder für Elektromobilität? Im FördermittelCheck finden Sie in wenigen Minuten alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern.
Beratung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert werden KMUs zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800 Euro.
Die Förderberatung der LfA Förderbank Bayern informiert zu allen Fragen der Förderung und Finanzierung von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen. In der Beratung beantworten die fachkundigen Mitarbeiter der LfA Ihre Fragen in den Bereichen Gründung, Wachstum, Unternehmensnachfolge, Innovation, Energie & Umweltschutz sowie Stabilisierung.
Die Stadt Fürth bietet zusammen mit der LfA Förderbank Bayern und in Kooperation mit den Wirtschaftskammern (IHK und HWK) und dem Landkreis Fürth regelmäßige Sprech- und Beratungstage vor Ort an.
Das Zukunftszentrum Süd unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungs- und Weiterbildungsangeboten dabei, die Chancen des digitalen Wandels und der künstlichen Intelligenz zu nutzen.
Das kostenfreie Angebot bietet unter anderem Lernangebote und hilft bei der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien wie zum Beispiel dem Einsatz von KI in der betrieblichen Praxis.
Zukunftszentrum Süd | Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Digitalisierung und KI
Auch im Fürther Wirtschaftsrathaus werden regelmäßig Beratungstage des Zunftszentrums Süd vor Ort angeboten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Sie können die Förderung für zwei Leistungsstufen erhalten: Potenzialanalyse und Realisierungskonzept. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100 Euro förderfähig.
Das Programm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, den digitalen Wandel aktiv, mitarbeiterorientiert und zukunftsfähig zu gestalten. Teilnehmen können Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten, die individuelle Lösungen in den Bereichen Personal, Arbeitsorganisation und Unternehmenskultur suchen.
Gefördert wird die professionelle Begleitung durch autorisierte Beratungsunternehmen – mit bis zu 80 % Zuschuss zu den Beratungskosten.
Gründung, Wachstum & Innovation
Der Förder- und Gründerlotse Bayern unterstützt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Unternehmen und Projekte aller Branchen – von der ersten Idee bis hin zur Suche nach passenden Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Plattform des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet Gründerinnen, Gründern und Unternehmen einen schnellen Überblick über Förderprogramme, Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungsangebote in Bayern. Von der Idee bis zur Expansion – hier finden Sie passgenaue Unterstützung für jede Phase Ihres Unternehmens.
In Phase 1 des Gründungszuschussprogramms erhalten Gründerinnen und Gründer eine Anschubfinanzierung für ihre Selbstständigkeit. Dies ermöglicht die Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung ohne unmittelbaren Erfolg der Unternehmensgründung. Der monatliche Zuschuss für sechs Monate setzt sich aus dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld und zusätzlich 300 Euro für die soziale Absicherung zusammen.
In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung reduziert, aber Gründende erhalten weiterhin für neun Monate einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Die LfA Förderbank Bayern bietet mittelständischen Unternehmen gezielte Finanzierungslösungen für konkrete Vorhaben – von der Gründung und Betriebsübernahme über Investitionen in Digitalisierung, Energieeffizienz und Innovation bis hin zur Krisenbewältigung. Ob zinsgünstige Darlehen, Risikoentlastungen oder Beteiligungskapital: Die LfA unterstützt Unternehmen dabei, neue Marktchancen zu nutzen, Transformationsprozesse zu meistern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Der Gründungs- und Wachstumskredit bietet für Gründerinnen und Gründer, Nachfolgerinnen und Nachfolger, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen.
Startkredite der LfA Förderbank Bayern - Junge Unternehmen
Förderkredite der LfA Förderbank Bayern - Etablierte Unternehmen
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung zukunftsorientierter Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Mit speziell zugeschnittenen Förderkrediten können Investitionen in neue Technologien, digitale Prozesse oder innovative Geschäftsmodelle finanziert werden.
Förderkredite Innovation und Digitalisierung der LfA
Ob Gründung, Wachstum, Digitalisierung oder Energieeffizienz: Der Förderfinder der KfW hilft Unternehmen dabei, schnell und gezielt die passenden Förderprogramme zu finden – inklusive Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.
Möchten Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder ausbauen? Oder freiberuflich starten? Dafür ist oft eine solide Finanzierung notwendig. Für Ihre Anfangsjahre können die Förderkredite der KfW eine gute Starthilfe sein.
Mit der Förderung im Rahmen von BayTOU werden Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen unterstützt, die das Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine technische Dienstleistung, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Neuheit erwarten lassen, zu entwickeln.
BayTOU - Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen
"Start?Zuschuss!" zielt darauf ab, technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase zu unterstützen und zur Etablierung innovativer Unternehmen auf dem Markt beizutragen. Gefördert werden Gründungen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell, die maximal zwei Jahre alt sind. Die Auswahl erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren.
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) engagiert sich konsequent in der Investition in Startups mit Schwerpunkt auf Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzenden Geschäftsfeldern. Als Investor in der Seedrunde agiert die GTGF flexibel und stellt bis zu einer Millionen Euro zur Verfügung, sowohl als Leadinvestor als auch in Kooperation mit Partnern. Die Gesamtinvestitionssumme über alle Finanzierungsrunden kann bis zu vier Millionen Euro betragen.
Der Innovationsgutschein Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern bei der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden ausschließlich externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen – etwa durch Hochschulen oder spezialisierte F&E-Dienstleister. Ziel ist es, die Innovationskraft regionaler Betriebe zu stärken und den Zugang zu wissenschaftlicher Expertise zu erleichtern.
Mit dem Förderprogramm INVEST unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle private Investorinnen und Investoren bei der Finanzierung junger, innovativer Unternehmen. Durch steuerfreie Zuschüsse wird der Erwerb von Unternehmensanteilen attraktiver und die Investitionsbereitschaft in zukunftsträchtige Start-ups gestärkt. Das Programm richtet sich insbesondere an Business Angels und schafft gezielte Anreize, Wagniskapital gezielt und nachhaltig einzusetzen.
Durch die Bereitstellung von 250.000 Euro bis 25 Millionen Euro unterstützt Bayern Kapital ambitionierte Gründerteams mit visionären Ideen. Der Fokus liegt auf der Investition in innovative bayerische Technologie-Start-ups und Scale-ups – sei es im Bereich Hardware oder Software, Digitalwirtschaft, Industrie, Medizintechnik oder Life Sciences.
Stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, einem Unternehmen der LfA-Gruppe, sorgen in der Gründungsphase für eine solide Eigenkapitalausstattung. Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und junge Unternehmen. Eine stille Beteiligung ist bis zu fünf Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit möglich.
Beteiligungskapital für Gründer der BayBG Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu verwandeln. Ob als Einzelprojekt, in Kooperation mit Partnern oder als technische Vorstudie – ZIM bietet attraktive Zuschüsse für Forschung und Entwicklung.
Besonders innovative Vorhaben profitieren von einer starken Förderung – technologieoffen, branchenunabhängig und praxisnah. Auch Leistungen zur Markteinführung können bezuschusst werden, um den Weg von der Idee zum Produkt bestmöglich zu begleiten.
Das Förderprogramm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Innovationen rechtlich abzusichern und wirtschaftlich zu verwerten. Gefördert werden sowohl die Erstanmeldung von Schutzrechten wie Patenten als auch die aktive Mitwirkung in Normungs- und Standardisierungsgremien. Ziel ist es, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit innovativer Unternehmen nachhaltig zu fördern.
Mit dem Bayerischen Technologieförderungsprogramm (BayTP) unterstützt der Freistaat Bayern mittelständische Unternehmen bei der Entwicklung und Anwendung technologisch neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ob Prototypenbau, Digitalisierung oder innovative Produktionsprozesse – BayTP fördert zukunftsweisende Vorhaben mit Zuschüssen oder Darlehen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Betriebe.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+): Bayern Innovativ
Mit dem Förderbereich „Elektronische Systeme“ des Bayerischen Verbundforschungsprogramms unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie technologieorientierte Entwicklungsprojekte mit industriellem Anwendungspotenzial. Gefördert werden insbesondere Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen – etwa in den Bereichen Sensorik, Mikroelektronik, Systemintegration oder Regelungstechnik.
Ziel ist es, innovative Ideen schneller in marktfähige Produkte zu überführen und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) fördert praxisnahe Forschungsprojekte, bei denen Unternehmen und Forschungseinrichtungen Hand in Hand arbeiten. Im Fokus stehen die Themen Werkstoffe, Life Science, Digitalisierung und Mobilität – und besonders spannend: Auch Vorhaben an den Schnittstellen dieser Bereiche sind ausdrücklich erwünscht. Ziel ist es, neue Technologien schneller in die Anwendung zu bringen und den Innovationsstandort Bayern gezielt zu stärken.
Technologieförderung - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das ERP-Innovationsprogramm der KfW bietet Unternehmen langfristige Darlehen zur Finanzierung von innovativen Vorhaben – von der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren bis zur erfolgreichen Markteinführung. Ziel ist es, die Innovationskraft des Mittelstands zu stärken und zukunftsweisende Ideen in die Praxis zu bringen.
Mit dem Förderprogramm KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen bei anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ob Biotechnologie, Digitalisierung oder Energieeffizienz – das Programm erleichtert den Einstieg in die Forschungsförderung durch ein schlankes Antragsverfahren und persönliche Beratung. So wird technologische Spitzenforschung im Mittelstand gezielt gestärkt und Innovationen schneller zur Marktreife gebracht.
KMU-innovativ - des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Mit der Forschungszulage profitieren Unternehmen in Deutschland von einer unbürokratischen und themenoffenen Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ob Grundlagenforschung, industrielle Entwicklung oder innovative Kooperationen – förderfähige Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht und direkt bezuschusst werden. Besonders attraktiv: Die Zulage ist branchenunabhängig, rückwirkend nutzbar und steht Unternehmen jeder Größe offen – vom Start-up bis zum Mittelständler. Mehr Informationen zur Antragstellung und Förderfähigkeit bietet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Steuerliche Förderung von Forschung & Entwicklung per Forschungszulagengesetz (FZulG)
Weitere Förderungen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Unternehmen, die sich für die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten engagieren. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit familienfreundlicher Betriebe zu stärken.
Gefördert wird die Schaffung neuer Betreuungsangebote – von Kita-Plätzen bis zu Ferienbetreuung – in Kooperation mit geeigneten Trägern oder durch eigene Initiativen.