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Staatliches Abfallrecht

Das Staatliche Abfallrecht am Landratsamt Fürth übernimmt alle Aufgaben der unteren Abfallbehörde. Zweck der Abfallgesetze ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. 

Nachstehend finden Sie eine Übersicht von Themenbereichen, welche durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeitet werden.

Kontakt

Bei Fragen zu Belangen des Staatlichen Abfallrechts stehen wir Ihnen unter zur Verfügung.