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Unterhalt/ Beistandschaft

Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder. Wir klären Fragen zur Feststellung der Vaterschaft und informieren über die rechtlichen Wirkungen der Vaterschaftsfeststellungen. Sie erhalten Unterhaltsberechnungen und wir helfen ggf. bei der Durchsetzung dieser. Wir übernehmen die Vertretung des Kindes vor Gericht in den vorher genannten Aufgaben und bieten Beratung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen junger Volljähriger.

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Sie ist für Sie kostenfrei.

Kontakt

BuchstabenbereichAnsprechpartnerTelefonE-Mail
A, B, E, F, Q, X, Z Frau Lux0911/9773-1264
C, O, I, J, S, WFrau Haberkorn0911/9773-1766
D, G, M, P, TFrau Trautmann0911/9773-1284
H, N, R, U, V, YFrau Dreykluft0911/9773-1285
K, LFrau Einwich0911/9773-1262
 

Frau Brylla

Arbeitsbereichsleiterin

0911/9773-1281
Fax:0911/9773-1253  
E-Mail:  

Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschussleistungen dienen der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Anspruch und Unterlagen

  • das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  • im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder - wenn der Elternteil oder ein Stiefelternteil verstorben ist - keine zu hohen Waisenbezüge hat und
  • im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren entweder keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht oder durch die Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt.

Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer haben grundsätzlich nur einen Anspruch, wenn das anspruchsberechtigte Kind oder der alleinstehende Elternteil im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, ist.

Der Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden.

  • Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung/-registerauskunft des Alleinerziehenden und des Kindes,
  • Personalausweis oder Reisepass; ausländische Staatsangehörige zusätzlich: gültiger Aufenthaltstitel,
  • Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde oder Urteil), Sorgerechtsentscheidung/-erklärung, Freistellungsvereinbarung,
  • Scheidungsurteil oder Nachweis über den Trennungszeitpunkt (z.B. Bestätigung Ihres Rechtsanwalts),
  • Unterhaltstitel (z.B. Urkunde, Gerichtsbeschluss) oder Nachweis der Antragszustellung auf Unterhaltsfestsetzung,
  • (Mahn)Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes,
  • Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem UVG anderer Unterhaltsvorschusskassen,
  • ggf. Nachweise für die Unterbringung des anderen Elternteils für längere Zeit in einer Anstalt,
  • ggf. Sterbeurkunde des unterhaltspflichtigen Elternteils und Nachweis über Waisenbezüge für das Kind,
  • ggf. zuletzt bekanntgegebenen, vollständigen Bescheid des Jobcenters,
  • ggf. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers bzw. Einkunftsnachweise für sonstiges Einkommen des Kindes, wenn keine allgemeinbildende Schule besucht wird.

Kontakt

BuchstabenbereichAnsprechpartnerTelefonE-Mail
A, C, D, F, IFrau Voit0911/9773-1283
B, E, G, HFrau Geyer0911/9773-1297
K, Ln.n.n.n.
M, O, TFrau Fleischmann0911/9773-1209
N, PFrau Kremer0911/9773-1280
Q, R, S außer Sch und St Frau Ivanov0911/9773-1298
J, Sch, St, U, V, W, X, Y, ZFrau Violis0911/9773-1269
 

Frau Brylla

Arbeitsbereichsleiterin

0911/9773-1281
Fax:0911/9773-1253  
E-Mail:  

 

 

Postadresse:

Landratsamt Fürth 
Kreisjugendamt 
Im Pinderpark 2 
90513 Zirndorf

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Landratsamt Fürth 
Stresemannplatz 11 
90763 Fürth