Aufbewahrung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter waffenrecht@lra-fue.bayern.de oder 0911/9773-1378 oder -1384.
Aufbewahrung von Waffen und Munition
Diese Tabelle soll einen Überblick über die Möglichkeiten für die Aufbewahrung von WAFFEN und Munition geben, und darüber, welche Mindestanforderungen seit 06.07.2017 an das Behältnis gestellt werden. Bis zu diesem Termin verwendete und dem Landratsamt Fürth nachgewiesene Behältnisse, die den bisherigen Anforderungen entsprechen, können weiter verwendet werden (Bestandsschutz).
| Behältnis | Waffen | Munition |
| verschlossenes Behältnis | erlaubnisfreie Waffen | erlaubnisfreie Munition |
| Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges Behältnis (ohne Klassifizierung) | keine Waffen | erlaubnispflichtige Munition |
| Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) mit einem Gewicht unter 200 Kilogramm | unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insg. bis zu 5 erlaubnispflichtige Kurzwaffen (begrenzte Anzahl verbotener Waffen)* | erlaubnispflichtige Munition |
| Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) mit einem Gewicht ab 200 Kilogramm | unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insg. bis zu 10 erlaubnispflichtige Kurzwaffen (begrenzte Anzahl verbotener Waffen)* | erlaubnispflichtige Munition |
| Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad I nach DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) | unbegrenzte Anzahl von erlaubnispflichtigen Lang- und Kurzwaffen unbegrenzte Anzahl verbotener Waffen | erlaubnispflichtige Munition |
*genaue Vorschriften bitte bei der zuständigen Behörde erfragen!