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Personenstandswesen

Als Ansprechpartner für standesamtliche Angelegenheiten stehen Ihnen die Standesämter bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zur Verfügung. Die Standesbeamten/innen beurkunden sämtliche Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle), führen die jeweiligen Register und nehmen u.a. auch Vaterschaftsanerkenntnisse entgegen.

Das Landratsamt führt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis.