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EOF-Zusatzförderung

Einkommensorientierte Förderung (EOF) – Was ist das?

Mit dem Programm der Einkommensorientierten Förderung (EOF) fördert der Staat den sozialen Mietwohnungsbau. Das Besondere bei diesem Programm ist, dass nicht nur der Bauherr mit Mitteln bezuschusst wird, sondern auch der Mieter eine Zusatzförderung (Mietzuschuss) bekommt. 

Wie der Name des Programmes schon sagt, ist diese Zusatzförderung von der Höhe des Einkommens des jeweiligen Mieters abhängig. 
Die geförderten Wohnungen werden in drei Einkommensstufen eingeteilt: I, II, III. 
Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich nach der jeweiligen Einkommensstufe.

Wann und wie bekomme ich eine Zusatzförderung?

  • Sie müssen Mieter einer EOF-Wohnung sein.
  • Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten sein.
  • Antragsformular
  • (Letzter gültiger) allgemeiner Wohnberechtigungsschein, (der zum Bezug der Wohnung berechtigt)
  • Mietvertrag
  • Formular Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
  • Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass
  • Ausweis der Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
  • Heiratsurkunde, wenn die Ehe in den letzten 7 Jahren geschlossen wurde
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft

Kontakt

Frau Pfändtner

Telefon: 0911/9773-1532
E-Mail:

Frau Papadoudi-Mpourmpoulis

Telefon: 0911/9773-1534
E-Mail: