Kinder- & Jugendärztlicher Dienst
Frau D. Hirsch
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1976
E-mail:
d-hirsch@lra-fue.bayern.de
Frau S. Brunner
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1993
E-mail:
s-brunner@lra-fue.bayern.de
Frau L. Mühlbauer
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1928
E-mail:
l-muehlbauer@lra-fue.bayern.de
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung dient der Erfassung des Gesundheitszustandes eines ganzen Jahrganges von Kindern. Sie ist damit ein wichtiges Instrument zur Erkennung gesundheitlicher Fehlentwicklungen nicht nur des Einzelnen, sondern auch der Bevölkerung. Sie ist eine Screeninguntersuchung, der bei Auffälligkeiten eine schulärztliche Untersuchung folgt. Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend.
Sie müssen sich nicht selbst beim Gesundheitsamt melden, wenn ihr Kind eingeschult wird. Sie erhalten eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) wird zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU)
- Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile zeigt.
- Um bei einer eventuellen Entwicklungsverzögerung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung mehr Zeit für Förderung und/oder Therapie zu haben, wurde das Konzept der Schuleingangsuntersuchung daher überarbeitet.
- Der Untersuchungszeitpunkt wird in das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt (d.h. ein Jahr vor der Vorschule), sodass die Kinder bei der Untersuchung jünger sind.
- Eine frühere Untersuchung bedeutet NICHT, dass die Kinder früher eingeschult werden! Kinder werden in der Regel im Alter von 4 bis 5 Jahren untersucht und wie bisher mit 6 Jahren eingeschult.
- Das Untersuchungsspektrum wurde ausgeweitet, insbesondere im Bereich der Rechenvorläuferfähigkeiten und der visuellen Wahrnehmung.
- Alle Kinder werden durch eine Fachkraft der Sozialmedizin untersucht (Screening). Dabei werden Größe und Gewicht sowie der Impfstatus und die Teilnahme an den U-Untersuchungen erfasst.
- Mittels altersgerechter und spielerischer Tests wird das Hör- und Sehvermögen, die Sprach- und Sprechfähigkeit sowie weitere Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten, überprüft.
- Zeigen sich im Rahmen des Schuleingangsscreenings durch die Fachkraft der Sozialmedizin auffällige Befunde beim Entwicklungsstand, ist eine schulärztliche Untersuchung vorgesehen.
- Im Jahr vor Schulbeginn kann ggf. noch eine weitere schulärztliche Untersuchung stattfinden.
- Eine schulärztliche Untersuchung findet außerdem statt, wenn Ihr Kind keine vorschulische Einrichtung besucht oder an der zuletzt fälligen Früherkennungsuntersuchung (U8 bzw. U9) nicht teilgenommen hat.
- Der Impfpass
- Der namentliche Nachweis der U8 bzw. U9 (gelbes Untersuchungsheft). Sollte bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige Vorsorgeuntersuchung vorliegen, so lassen Sie diese bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen.
- Falls vorhanden: die Brille, das Hörgerät, den Gesundheitspass (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, o.ä.) oder den Schwerbehindertenausweis.
- Die rSEU findet im vorletzten Kindergartenjahr statt. Die Umstellungsphase wird sich allerdings über einen längeren Zeitraum strecken, sodass noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden können.
- Ab Mai/Juni 2024 werden nun die Kinder, die im Herbst 2025 in die Schule kommen, nach dem Konzept der rSEU untersucht. Dies schließt die sogenannten „Korridorkinder“ ein.
- Die rSEU findet unabhängig von einer eventuellen Zurückstellung statt.
- Sie bekommen eine Einladung zur rSEU mit QR-Code zugeschickt. Damit können Sie selbst einen passenden Termin buchen. Außerdem bitten wir Sie, die dort hinterlegten Fragebögen zur Anamnese und Entwicklung Ihres Kindes auszufüllen.
- Sollten Sie als Erziehungsberechtigte den Termin nicht wahrnehmen können, kann Ihr Kind auch durch eine andere vertraute Person (Oma, Opa, Tante, etc.) begleitet werden. Die begleitende Person benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
- Die Untersuchung findet in den Räumen des Gesundheitsamtes Fürth (Im Pinderpark 4, 90513 Zirndorf) statt.
- Die reformierte Schuleingangsuntersuchung wird die reguläre Schuleingangsuntersuchung ersetzen.
- Die Teilnahme ist nach Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtwesen (BayEUG) verpflichtend.
- Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder teilweise verweigert, so ist das Gesundheitsamt nach Artikel 12 GDG Abs. 3 verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
- Nach erfolgter Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die der Schule bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.
Informationen des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter http://www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung und im Flyer des LGL zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU).
Impfstatistik und Impfberatung in den 6. Klassen
In den 6. Klassen wird eine Statistik der durchgeführten Impfungen des gesamten Jahrganges erhoben. Gleichzeitig wird eine schriftliche Impfberatung durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes zu Impfen allgemein oder Empfehlungen der STIKO.
Gutachten über Kinder und Jugendliche nach Jugendhilfe- und Sozialhilfegesetzgebung
Bei ärztlich festgestellten, drohenden oder tatsächlichen Behinderungen von Kindern und Jugendlichen können die Eltern Eingliederungsmaßnahmen beantragen. Der Antrag muss beim Jugend- oder Sozialamt gestellt werden. Die Ämter veranlassen dann ggfs. eine Begutachtung im Gesundheitsamt.
Weiterführende Links
- kindergesundheit-info.de: das Online-Portal des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
- Flyer mit Informationen zur Schuleingangsuntersuchung