Schwimmförderung
Mach mit - Tauch auf!
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Für Eltern und Kinder
Die teilnahmeberechtigten Kinder erhalten den Gutschein zu Beginn des Schul- bzw. Kindergartenjahres in ihrer Kindertageseinrichtung, schulvorbereitenden Einrichtung, Grund- oder Förderschule.
- Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können über Ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein beim Landratsamt Fürth beantragen.
Der Gutschein kann (nur im Original) bei allen teilnehmenden Kursanbietern eingelöst werden. Die Rückseite des Gutscheins muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und bei der Anmeldung zum Seepferdchenkurs abgegeben werden. Die Kursgebühr wird dann um den Gutscheinbetrag ermäßigt. Eine direkte Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
Der Gutschein kann grundsätzlich bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt. Für Kursanbieter besteht keine Verpflichtung zur Annahme der Gutscheine.
Für Kursanbieter
Grundsätzlich alle Anbieter, die Kurse zum Erwerb des Seepferdchens durchführen.
Ja. Kursanbieter erhalten für den bei Ihnen entstandenen Aufwand eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 Euro pro erstattetem Gutschein.
Kontakt
Frau Scheler
Telefon: 0911/9773-1005
Telefax: 0911/9773-1013
E-Mail: s-scheler@lra-fue.bayern.de
Herr Eichner
Telefon: 0911/9773-1006
Telefax: 0911/9773-1013
E-Mail: t-eichner@lra-fue.bayern.de