Skip to main content

Eigenwohnraumförderung

Was wird gefördert?

Mit folgenden Förderprogrammen unterstützt der Freistaat Bayern mit der BayernLabo seine Bürger bei der Eigenwohnraumförderung:

  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm
  • Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Diese Programme bieten günstige Darlehen an und sind gegebenenfalls auch mit Zuschüssen verbunden.
Die aktuellen Zinsinformationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Bei der Förderung von Mehrfamilienhäusern müssen Sie sich an die Wohnraumförderstelle der Regierung von Mittelfranken in Ansbach wenden.

Mit diesen Programmen können folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Neubau von Wohnraum
  • Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum
  • Erwerb von vorhandenem Wohnraum
  • Änderung und Erweiterung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum

Wann und wie werde ich gefördert?

Damit Sie gefördert werden können,

  • müssen Ihre Einkünfte unterhalb der Einkommensgrenze liegen
  • muss das Objekt geeignet und angemessen sein
  • darf beim Erwerb der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben sein 
  • darf beim Neubau noch nicht mit dem Bau begonnen worden sein
  • darf bei der Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung noch nicht mit dem Bau begonnen worden sein

Für eine erste richtungsweisende Berechnung, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten, können Sie den Förderlotsen der BayernLabo nutzen. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an uns.


Wann und wie erhalte ich das Fördergeld?

Das Geld wird grundsätzlich in Raten ausgezahlt. 
Bei Neubauten richtet sich die Auszahlung nach dem Bautenstand. 
Beim Erwerb einer Immobilie wird ein Teil mit Abschluss des Kaufvertrages und der Rest nach Renovierungsstand ausbezahlt.
Bei Gebäudeänderung oder Gebäudeerweiterung wird nach Baufortschritt ausgezahlt.

Je nach Rate müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden, damit eine Auszahlung erfolgen kann:

  • Ratenabrufformulare 
  • Übersicht über Einnahmen und Ausgaben
  • Rechnungen
  • Meldebestätigung

Für den Abschluss des Förderverfahrens wird eine Schlussbestätigung benötigt. Diese wird ausgestellt, wenn alle Bauarbeiten bzw. Renovierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und Sie in das geförderte Objekt eingezogen sind.

Bitte bedenken Sie, dass im Regelfall vor jeder Auszahlung und vor Ausstellung der Schlussbestätigung eine Baukotrolle stattfinden muss.

Hierfür oder für alle weiteren Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


Kontakt

Herr Siegling

Telefon: 0911/9773-1529
E-Mail:

Herr Nicklas

Telefon: 0911/9773-1531
E-Mail:

Frau Wiegel

Telefon: 0911/9773-1530
E-Mail:

Für Ratenabrufe und Schlussbestätigungen

Frau Frank

Telefon: 0911/9773-1528
E-Mail: