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Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft

in Stadt und Landkreis Fürth und Erlangen/Erlangen-Höchstadt

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Erlangen-Fürth (kurz PSAG ER-FÜ) ist ein Zusammenschluss von Vertretern aus Einrichtungen, Institutionen und weiteren Akteuren, die die Versorgung von psychisch- und suchterkrankten Menschen in den Städten Fürth und Erlangen sowie in den Landkreisen Fürth und Erlangen-Höchstadt weiterentwickeln.

Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern

In den 1970er- und 1980er-Jahren wurde die psychiatrische Versorgung in Deutschland stark kritisiert: Viele Betroffene lebten lange Zeit in großen Anstalten, oftmals isoliert von ihrem sozialen Umfeld, überfüllt und schlecht versorgt. Der Ruf nach gemeindenahen und menschenwürdigeren Hilfen wuchs. Mit dem Bayerischen Landesplan von 1990 empfahl die Staatsregierung den Aufbau regionaler Psychosozialer Arbeitsgemeinschaften (PSAGs), um die Versorgung besser zu vernetzen.

Die PSAG Erlangen-Fürth war hier sogar Vorreiter: Bereits am 11. Dezember 1979 kamen 25 Fachleute zur Gründungssitzung zusammen. Unter dem Vorsitz von Peter Lederer, dem damaligen Leiter des Erlanger Gesundheitsamts, entwickelte sich die PSAG rasch – bis 1999 auf rund 100 Mitglieder.

In den Jahren von 2021 bis 2025 war die PSAG ohne feste Geschäftsführung. Während dieser Übergangsphase wurde sie kommissarisch durch den Vorstand Tobias Limbrunner und Günther Engel geleitet, sodass die Kontinuität der Arbeit trotz organisatorischer Lücke gewährleistet blieb.

Am 9. Juli 2025 übernahm schließlich der Fachbereich „Sozialpädagogischer Dienst – Gesundheitsförderung“ des Landratsamts Fürth offiziell die Geschäftsführung der PSAG Erlangen-Fürth. Seither wird sie in einer Doppelspitze von Frau Tansu Shaw und Frau Sheila Fleissner geleitet. 

Die PSAG Erlangen-Fürth verfolgt das Ziel, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchtproblemen in den Landkreisen Erlangen-Höchstadt und Fürth sowie in den Städten Erlangen und Fürth kontinuierlich zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der Zusammenarbeit der Versorgungseinrichtungen sowie die Orientierung an den Bedürfnissen der Betroffenen.

Zu den Aufgaben gehören u. a. die Ermittlung von Versorgungsbedarfen, die Förderung sozialpolitischer Initiativen, Anti-Stigma-Arbeit, fachliche Koordination und Vernetzung, die Begleitung von Arbeitskreisen, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Prüfung von Konzepten bei Neu- und Erweiterungsanträgen.

Grundlage ist die Geschäftsordnung vom 16. Mai 2018.

Die Geschäftsordnung mit allen festgelegten Zielen und Aufgaben finden Sie hier: PSAG ER-FÜ Geschäftsordnung

Vorstand

Vorsitzender: Günther Engel (Psychosoziale Beratungsstelle der Caritas Fürth)

Vorsitzender: Tobias Limbrunner (wabe Erlangen gGmbH)

Geschäftsführung: Sheila Fleissner und Tansu Shaw (Landratsamt Fürth – Sozialpädagogischer Dienst)

Kontakt:

Kontakt

Ansprechpartner

Frau T. Shaw

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1867
E-mail:

Abteilung

Abteilung 2 Kommunales, Soziale Angelegenheiten, Gesundheitsförderung, Jugend und Familie

Dienstort

Fürth

Zuständigkeit
  • Gesundheitsförderung
Zuständigkeitsbereich
  • Landkreis Fürth
Vertretung

C. Seger 1874

Sachgebiet

SG25 Sozialpädagogischer Dienst - Gesundheitsförderung

Ansprechpartner

Frau S. Fleissner

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1880
E-mail:

Abteilung

Abteilung 2 Kommunales, Soziale Angelegenheiten, Gesundheitsförderung, Jugend und Familie

Dienstort

Fürth

Zuständigkeit
  • Prostituiertenschutzgesetz
  • Prostituiertenschutzberatung nach §10 ProstSchG
  • Sozialpädagogische FQA (Heimaufsicht)
Zuständigkeitsbereich
  • Sozialpädagogische FQA (Heimaufsicht): Landkreis Fürth
Vertretung

Frau B. Deschner 1881

Sachgebiet

SG25 Sozialpädagogischer Dienst - Gesundheitsförderung

Struktur, Einbindung und Netzwerk

Die Geschäftsführung der PSAG koordiniert die laufende Arbeit, organisiert Sitzungen und ist zentrale Anlaufstelle für alle Mitglieder. Der Vorstand wird von der Vollversammlung gewählt und vertritt die Interessen der Mitglieder nach außen. Gemeinsam sorgen Vorstand und Geschäftsführung dafür, dass die PSAG handlungsfähig bleibt, ihre Ziele verfolgt und Beschlüsse umgesetzt werden.

Die Mitglieder der PSAG stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der psychosozialen Versorgung. Dazu zählen Betroffenen- und Angehörigenvertretungen, niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte, Kliniken, soziale Dienste und Einrichtungen, Träger komplementärer Angebote, Vertreterinnen und Vertreter der Kostenträger sowie Behörden, die mit Fragen der Versorgung psychisch erkrankter Menschen befasst sind.

Alle Mitglieder bringen ihre Erfahrungen, ihr Wissen und ihre Perspektiven ein und machen die PSAG zu einem starken Netzwerk. Gemeinsam gestalten sie die regionale Versorgung – sei es in Arbeitsgruppen, in der Vollversammlung oder durch den direkten Austausch.

Man unterscheidet zwischen stimmberechtigten Mitgliedern, die eine tragende Rolle in der Versorgung und Unterstützung psychisch erkrankter Menschen übernehmen, und beratenden Mitgliedern. Die stimmberechtigten Mitglieder entsenden jeweils eine Vertretung in die Vollversammlung, wo wichtige Beschlüsse gefasst und der Vorstand gewählt wird.

Die aktuellste Version der Mitgliederliste der PSAG Erlangen-Fürth finden Sie hier:

Mitgliederliste

Mitwirkung:

Bei Interesse an der Beteiligung in der PSAG ER-FÜ wenden Sie sich gern an die Geschäftsführung.

Eine zentrale koordinierende und beratende Aufgabe kommt der PSAG ER-FÜ im Verfahren zur Bewilligung von neuen oder zur Erweiterung von bestehenden Angeboten im Bereich der Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Beeinträchtigung in der Region zu.

In der Regel beginnt das Verfahren damit, dass ein Träger einen Bedarf feststellt und einen Antrag auf Platzerweiterung an die PSAG und an den Bezirk Mittelfranken stellt. Soll ein neues oder ein weiteres Angebot in der Region entstehen/aufgebaut werden, muss dem Antrag noch eine ausführliche Konzeption beigelegt werden. Daraufhin erfolgt eine Bedarfsbewertung und eine Abstimmung über den Antrag durch die stimmberechtigten PSAG-Mitglieder, wobei das Ergebnis als Empfehlung der PSAG an den Bezirk weitergeleitet wird.

Basierend auf der Bedarfserhebung bei den Trägern verschickt der zuständige Träger den sogenannten Ausbaurahmen für das aktuelle Jahr an die PSAG-Regionen. Zu Beginn des Jahres findet eine Priorisierungssitzung statt, an der der Bezirk und die PSAG-Regionen teilnehmen. In dieser Sitzung wird das verfügbare Budget auf die vorliegenden Anträge verteilt, und es werden Ausbauempfehlungen an den Planungs- und Koordinierungsausschuss (PKA) abgegeben.

Der PKA berät über die Empfehlungen und leitet diese an den Sozialausschuss des Bezirkstags weiter, der schließlich über die Bewilligung oder Ablehnung der Anträge entscheidet. Der antragsstellende Träger erhält den Bescheid vom Bezirk.

Bei den Anträgen wird unterschieden nach:

  • Förderbereich (z.B. Sozialpsychiatrische Dienste, Psychosoziale Beratungsstellen, soziale Fachdienste, Genesungsbegleiter, Zuverdienst)
  • Entgeltbereich (z.B. Ambulant Betreutes Wohnen, Externe Arbeitstherapie, Tagesstätte)

Anträge aus dem Förderbereich sollen jeweils bis zum 31.05. des Jahres eingereicht werden und für den Entgeltbereich bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres als Ende des Meldezeitraums.

Antragsformular

Weiterhin beteiligen sich die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften an Konzept- und Bedarfsprüfungen:

  • im Bereich betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften
  • sowie bei der Antragstellung von neuen Einrichtungen im Bereich des betreuten Einzelwohnens
  • oder bei Konzeptänderungen in bereits bestehenden Einrichtungen
  • Ebenso bei der Antragstellung von neuen Einrichtungen im Bereich des betreuten Wohnens in Wohngemeinschaften
  • oder bei Konzeptänderungen in bereits bestehenden Einrichtungen.