Ausländerwesen
Terminbuchung
Senden Sie mindestens 10 - 12 Wochen vor Ablauf den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels per E-Mail an auslaender@lra-fue.bayern.de oder per Post zu. Ab 8 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels vereinbaren Sie dann einen Online-Termin zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
Wir bitten um Verständnis, dass Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden können. Einen Termin buchen Sie bitte ausschließlich online. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich!
So geht´s:
- Auswahl der Kategorie “Ausländerwesen”
- Auswahl Ihres Anliegens
- Termin auswählen (sollte keine Auswahl möglich sein, sind alle Termine innerhalb der nächsten Wochen leider ausgebucht)
- Buchung abschließen
- Sie erhalten nun eine Terminbestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail finden Sie eine Liste aller für diesen Termin notwendigen Unterlagen. (Sollte etwas für Sie nicht zutreffen, z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Sie sind aber kinderlos, können Sie auf die Vorlage dieser Unterlage verzichten.)
- Bringen Sie alle auf Sie zutreffenden Unterlagen zu Ihrem Termin mit (Sollten die erforderliche Unterlagen bis zu Ihrem gebuchten Termin nicht vollständig sein, bitten wir den Termin rechtzeitig zu stornieren und einen neuen Termin zu buchen.)
Alle für Ihre Termine wichtigen Vordrucke und Formulare haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Viele Anliegen lassen sich auch online von zu Hause aus gut erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Online-Formulare im Ausländerwesen.
Außerdem steht Ihnen das allgemeine Servicetelefon unter der Rufnummer 0911/9773-3036 zur Verfügung.
Sollten Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis gestellt haben oder Ihr Visum ablaufen und eine Fiktionsbescheinigung benötigen, teilen Sie dies bitte Ihrem zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail mit: auslaender@lra-fue.bayern.de
Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.
Sie ersparen sich Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann schneller bearbeitet werden.
Bei Behördenbesuchen ohne Termin kann die Bearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist ein erneuter Behördenbesuch mit Terminvereinbarung erforderlich.
Ab dem 01.05.2025: Digitales Passfoto ist Pflicht!
Ab dem 01.05.2025 tritt eine Gesetzesänderung für Passfotos in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen ausschließlich digitale Passfotos verwendet werde, die von einem registrierten Fotografen erstellt und verschlüsselt an die Behörde übermittelt werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Aktuell haben sich laut Information des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) drei Dienstleister die notwendige Zertifizierung beantragt. Hierzu zählen die Drogeriemarktkette dm und der Fotofachverband RingFoto. Fotodienstleister des Fotofachverband RingFoto finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.
Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt in eine sichere Cloud übertragen. In der Behörde muss dann der dazugehörige QR-Code vorgezeigt werden, damit das Passfoto sicher und verschlüsselt übertragen werden kann.
Des Weiteren gibt es bei uns in der Ausländerbehörde einen Lichtbildautomaten für die Passbilder, die zur Beantragung von Aufenthaltstiteln benötigt werden. Sie können direkt bei Ihrem Termin ein digitales Lichtbild anfertigen lassen. Die Gebühr dafür beträgt 6,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich zur Beantragung von Aufenthaltstiteln möglich ist. Das digitale Lichtbild, welches Sie in der Ausländerbehörde erstellen lassen, kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Ansprechpartner
Für telefonische Anfragen können Sie uns unter der Servicetelefonnummer 0911/9773-3036 erreichen.
| Frau Buhr | |
| Zimmer Nr.: 2.32 | Sachgebietsleitung |
| Telefon: 0911/9773-1389 | Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, Visumsverfahren, |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Ordnungswidrigkeitenverfahren, Integrationskursüberwachung |
| Frau Demir | |
| Zimmer Nr.: 2.30 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben Lo, K |
| Frau Hofmockel | |
| Zimmer Nr.: 2.29 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben Aa, Ac, Lu - Lz, I, P |
| Frau Innocente | |
| Zimmer Nr.: 2.31 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben An - Ar, R, S |
| Herr Kolsch | |
| Zimmer Nr.: 2.28 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben B, C, D, La - Ld |
| Herr Messina | |
| Zimmer Nr.: 2.30 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben Ad - Ak, Am, M, N, O, V, X |
| Frau Mironenko | |
| Zimmer Nr.: 2.31 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben AL, T, U, W, Y, Z |
| Frau Wirth | |
| Zimmer Nr.: 2.29 | Aufenthaltsrecht, Einladungen/ Verpflichtungserklärungen |
| E-Mail: auslaender@lra-fue.bayern.de | Buchstaben Ab, As - Az, E, F, G, H, J, Le - Ln, Q |