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Schülerbeförderung

Kostenfreiheit des Schulwegs

Schüler und Schülerinnen des Landkreises Fürth haben, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf Beförderung zur Schule oder Anspruch auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten. Der Landkreis Fürth erfüllt seine Beförderungspflicht in erster Linie mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und mit freigestelltem Schülerverkehr (nichtöffentliche Schulbusse).

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 haben Anspruch auf Beförderung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Besuch von öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit, Wirtschaftsschulen sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen (berufsvorbereitende Maßnahmen, Integrationsklassen etc.)
  • Besuch der nächstgelegenen Schule, d.h. die Schule der gewählten Art, Ausbildungs- oder Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreichbar ist. Bei Berufsschulen besteht Sprengelpflicht.
  • Der Fußweg zur Schule ist länger als 3 Kilometer
  • Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung und der Jahrgangsstufe nach Zumutbarkeit kostenfrei zur nächstgelegenen Schule befördert
  • Sofern ein Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wird, ist eine kostenfreie Beförderung zur nächstgelegenen Schule, unabhängig von der Entfernung ebenfalls möglich.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten, abzüglich der Belastungsgrenze (sog. Eigenbeteiligung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Besuch von öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Berufsschulen in Teilzeit (Auszubildende)
  • Der Fußweg zur Schule ist länger als 3 Kilometer
  • Weiterhin Besuch der nächstgelegenen Schule (Gymnasium, zweistufige Wirtschaftsschule) oder
  • Besuch der Sprengelberufsschule oder
  • Besuch der nächstgelegenen Schule, d.h. die Schule der gewählten Art, Ausbildungs- oder Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreichbar ist (Berufsfachschule, Berufsoberschule, Fachoberschule)

Ein freiwilliger Wechsel in der gymnasialen Oberstufe z.B. aufgrund unterschiedlicher Fächer- bzw. Seminarangebote begründet keinen Anspruch.

Es können grundsätzlich nur die günstigsten Fahrtkosten, verglichen mit dem bestehenden Angebot des ÖPNV, erstattet werden.

Der Einsatz des privaten PKW ist nur in Ausnahmefällen gestattet und bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt Fürth. Bei Vorhandensein einer Verbindung mit dem ÖPNV ist die Erstattung auf die günstigste Verbindung des ÖPNV begrenzt, unabhängig von der Zumutbarkeit.

Belastungsgrenzen

Die Belastungsgrenzen liegen aktuell bei 320, -- Euro pro Schüler, bzw. bei 490, -- Euro pro Familie (bei Geschwisteranträgen) und werden vom Erstattungsanspruch abgezogen. 

Die Belastungsgrenze entfällt, wenn

  • Im gemeinsamen Haushalt eine Kindergeldberechtigung für drei oder mehr Kinder vorliegt (Nachweis für den Monat vor Beginn des Anspruchs erforderlich),

oder

  • Antragssteller oder Schüler Bürgergeld nach SGB II oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII beziehen

Antragsstellung

Bei Nichtvorliegen einer Befreiung von der Belastungsgrenze ist der Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bis spätestens 31. Oktober nach Ablauf des Schuljahres im SMAXI-Portal des VGN zu stellen. Im Online-Antragsverfahren wird ein Zeitstempel im Antrag hinterlegt. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, müssen später gestellte Anträge abgelehnt werden.

Bei Vorliegen einer Befreiung von der Belastungsgrenze (s. o.) können Schülerinnen und Schüler auch einen Antrag auf Kostenfreiheit stellen, um die Fahrkarten vor Beginn des Schuljahres vom Landratsamt Fürth zu erhalten. Der erforderliche Nachweis, z.B. Kontoauszug, ist dem Online-Antrag beizufügen. 

Anträge für die Schülerbeförderung sind online im SMAXI-Portal des VGN zu stellen (Es ist ein Account eines Erziehungsberechtigten, im Portal des VGN, zu erstellen. Es können in diesem Account anschließend mehrere Kinder hinzugefügt werden).

Änderungen einer bestehenden Kostenfreiheit sind dem Landratsamt Fürth unverzüglich schriftlich zu melden. Hier finden Sie das Änderungsformular oder über die Schule. 

Wichtig: Alle im SMAXI-Portal bereitgestellten Informationen (z.B. Status, Wegberechnung, Tarife, Schuldaten etc.) sind Hilfestellungen für die antragstellenden Personen und besitzen keine rechtliche Bindung. Im Portal genehmigte und abgelehnte Anträge stellen noch keinen Verwaltungsakt dar. Genehmigungen erfolgen durch Ausgabe der Wertmarken über die Schule, Ablehnungen erfolgen schriftlich mittels elektronischer Zustellung durch das Landratsamt Fürth. 

Anleitungen zur Antragsstellung allgemein und für verschiedene Schultypen:

Antrag stellen - ausführlich

Antrag stellen - Berufsfachschule

Antrag stellen - BVJ, BGJ, BIK, DKBS

Antrag stellen - Fachoberschule

Antrag stellen - Förderschule Dillenberg

Antrag stellen - Gymnasium

Antrag stellen - Realschule

Antrag stellen - Wirtschaftsschule

 

Schulbusfahrpläne

aktuelle Schulbusfahrpläne Realschule Langenzenn (RSZG) - hier

aktuelle Schulbusfahrpläne Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn (LZ) - hier

aktuelle Schulbusfahrpläne Dillenberg-Schule Cadolzburg - hier

 

Förderschule Dillenberg Linienpläne Schulbus

Welchen Schulbus die Schülerinnen und Schüler der Dillenberg-Schule nehmen müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Wohnort. Alle Schülerinnen und Schüler aus dem südlichen Landkreis (unterhalb Cadolzburg), werden mit dem Schulbus befördert. Genaue Linienpläne und Haltestellen entnehmen Sie folgenden Plänen, welche nach dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler sortiert sind:

Die Inhalte stehen Ihnen ab Schulstart zur Verfügung…

 

Nachfolgend schülerrelevante Änderungen im ÖPNV ab September 2025. Aktuelle Fahrpläne erhaltet ihr über die VGN-App oder im Sekretariat eurer Schule.

Linie 152/118
- die bisherige Fahrt um 07:11 ab Wachendorf Mehrzweckhalle wird um 5 Minuten vorverlegt
- die Anschlussfahrt der Linie 118 (Linienwechsel) bisher um 07:21 ab Cadolzburg Bahnhof wird ebenfalls 5 Minuten vorverlegt
- bei der Fahrt der Linie 118 um 13:05 ab Langenzenn Gymnasium ändert sich die Reihenfolge der Haltestellen in Cadolzburg + es wird ein größerer Bus eingesetzt
Linie 136
- von Burggrafenhof zur Realschule wird eine zusätzliche Fahrt eingerichtet, Abfahrt in Burggrafenhof 07:41 (diese Fahrt ist vorrangig für Grundschüler eingerichtet)
Linie 123
- bei der Fahrt um 07:01 ab Siegelsdorf Bahnhof nach Herzogenaurach zu den Haltestellen An der Schütt und Realschule werden Fahrzeiten im Minutenbereich angepasst
- die bisherige Fahrt um 07:13 ab Veitsbronn Siedlung/Veilchenstr. nach Herzogenaurach wird 10 Minuten vorverlegt
Linie 112
- Fahrt ab Roßtal Bahnhof Richtung Fürth Hbf. um 07:18: Ausstieg Oberasbach Gymnasium nur an der Haltestelle Albrecht-Dürer-Str. (Anfahrt Wendeschleife entfällt)
- Dambach/FÜ Erlöserkirche wird dauerhaft an die HAltestelle Fürth Händelstr. verlegt, Abfahrt 07:23
- Direktfahrt nach Fürth Saarburger Str. nur noch bei einer Fahrt möglich am Morgen, ansonsten Umstieg Fürth Kaiserstr. / → Verbindung prüfen in der VGN-App
Linie 122
- Haltestelle Wilhermsdorf Hallenbad: Verlegt in die Ulsenbacher Str. 17, Abfahrt 07:21
- Haltestelle Wilhermsdorf Friedhof: Einstieg erfolgt auf der Friedhofseite, Abfahrt 07:19

 

Fahrkarten für Schülerinnen und Schüler

365-Euro-Ticket

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth erhalten für die Beförderung zur Schule i. d. R. ein 365-Euro-Ticket über die Schule ausgehändigt. Voraussetzung für die Gültigkeit dieser Tickets ist ein Verbundpass. Der Verbundpass wird bei Beantragung der Kostenfreiheit automatisch mitausgestellt.