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Digitaler Bauantrag

Mehr Informationen zum Bauen und verschiedenen Verfahren finden Sie unter: 

Bayern Portal

Seit dem 01. Juli 2023 können Bauanträge digital beim Landratsamt Fürth eingereicht werden.

Hierfür ist am 01. März 2021 die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) in Kraft getreten. Das Landratsamt Fürth hat sich zum 01. Juli 2023 in diese aufnehmen lassen. Somit können nun verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt und auch sämtliche erforderliche Unterlagen (u.a. Baupläne und Bauvorlagen) digital an das Landratsamt Fürth übermittelt werden.

Unverändert besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich einzureichen. Nahezu alle Anträge sind allerdings nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Näheres hierzu finden Sie im Merkblatt “Wo reiche ich meinen Antrag ein?"

Sie haben noch weitere Fragen? Auf der Infoseite „Digitaler Bauantrag“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr finden Sie weitere Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren:

Hier mehr erfahren

Was man über den digitalen Bauantrag wissen sollte:

Die digitale Einreichung erfolgt ausschließlich über das Bayern-Portal und die dort digital bereitgestellten Antragsformulare. Eine Einreichung als digitales Dokument (z.B. pdf-Dokumente) per E-Mail ist unwirksam. Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen Sie Anträge weiterhin in Papierform einreichen.

Zu beachten ist weiter, dass die Antragstellung – wie bislang auch – nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen kann. Dieser muss sich bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren (entweder über die Bayern-ID oder ein Elsterzertifikat).

Die Einreichung von digitalen Anträgen ist wie bislang auch nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser möglich. Dieser muss sich hierbei zunächst über das Bayern-Portal oder ELSTER einmalig die sogenannte Bayern-ID oder ein Elsterzertifikat holen und kann damit – vergleichbar einer virtuellen Unterschrift – Anträge und Unterlagen in digitaler Form im pdf-Format einreichen bzw. signieren.

Einen Leitfaden zur Beantragung und Verwendung von ELSTER-Organisationszertifikaten finden sie hier.

Es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Sie können daher selbstverständlich Ihren Antrag auch weiterhin in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform unter Umständen das Verfahren, da die meisten Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Abstandflächenübernahmeerklärungen und Dienstbarkeiten können nicht über das Bayern-Portal digital beim Landratsamt Fürth eingereicht werden. Dennoch besteht künftig die Möglichkeit, ein "elektronisches Abbild" (=Scan; eine Fotografie ist nicht ausreichend) des unterschriebenen Originals bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bewahren Sie daher diese Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.

Ein digitaler Bauantrag kann nur eine Person digital "unterzeichnen" werden – dies muss nach der DBauV der vorlageberechtigte Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und er erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt.

Ein Fachplaner (z.B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Diese Unterlagen müssen lediglich die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.

Die Nachbarunterschriften müssen dennoch eingeholt werden. Im digitalen Bauantragsformular muss angegeben werden, welche Unterschriften beim Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn vorliegen. Diese Unterschriftenliste benötigt das Landratsamt jedoch nicht. Das Landratsamt stellt dann nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens eine Ausfertigung der Baugenehmigung allen Nachbarn zu, die im digitalen Antragsformular mit "Unterschrift liegt nicht vor" angegeben wurden.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in Art. 79 BayBO mit Bußgeld bewährt sind. Vor allem aber sollten Sie sich als Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde, weil im Antragsformular fälschlicherweise angegeben wurde, dass die Unterschrift vorliegt, eine Klagefrist von einem Jahr (i.d.R. ab Baubeginn) anstelle eines Monats haben, der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist und sehr verzögert unanfechtbar wird.

Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles wie bisher.

Grundsätzlich sind Dateien nur als PDF-Format zulässig. Im Rahmen der digitalen Antragstellung müssen die Dateien auch als Einzeldokumente hochgeladen werden.

Zur Nachreichung von Unterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Sie reichen die Unterlagen wie auch den Antrag über das Bayernportal ein, die Unterlagen sind damit digital unterzeichnet,
  • Sie schicken uns die gescannten und unterschriebenen Unterlagen per Mail an oder an den im Anschreiben genannten Mitarbeiter oder
  • Sie reichen die Unterlagen bei uns in Papier ein.

Leider besteht nicht die Möglichkeit, sämtliche Nachweise digital über das Bayern-Portal einzureichen. Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO können daher neben der bisher gängigen Einreichung in Papierform auch als elektronisches Abbild (=Scan) des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben werden.

Bitte beachten Sie auch hier, dass das Landratsamt jederzeit die Vorlage im Original verlangen kann.

Sofern Sie als Bauherr nicht bereits im Antragsformular eine E-Mailadresse angegeben haben, erhalten Sie kurz nach Antragseingang die Bitte, uns Ihre Mailadresse mitzuteilen. Der Baugenehmigungsbescheid samt genehmigter Bauvorlagen wird Ihnen grundsätzlich in Papierform übermittelt. Nach Erteilung der Genehmigung erhalten Sie ergänzend die Baugenehmigung und Unterlagen auch per verschlüsselter Mail (SEPPmail).

Nein. Die Nutzung des Bayernportals und des Online-Antragstellungs-Portals ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.