Prostituiertenschutzberatung
Wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, müssen Sie sich nach §10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Wir führen diese Beratung durch.
Für Terminvereinbarungen rufen Sie uns an unter der Nummer 0911/9773-1866 oder schreiben Sie uns eine Mail an prostituiertenschutzberatung@lra-fue.bayern.de.
Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen.
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme per Mail, dass dies kein sicherer Kommunikationsweg im Hinblick auf den Datenschutz ist und ihre persönlichen Daten nicht verschlüsselt werden.
Informationen zur gesundheitlichen Beratung
nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz gilt für Sie, wenn Sie in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Wenn Sie in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind, ist die Beratung gesetzlich verpflichtend.
Sie brauchen eine gültige Gesundheitsbescheinigung (farbig oder weiß) und eine gültige Anmeldebescheinigung (grün).
Die Gesundheitsbescheinigung ist für Personen unter 21 Jahren sechs Monate lang gültig.
Für Personen über 21 Jahren ist die gesundheitliche Bescheinigung 12 Monate (jährlich) gültig.
Die Anmeldebescheinigung ist für Personen unter 21 Jahren ein Jahr gültig und für Personen über 21 Jahren zwei Jahre lang gültig.
Sie können vom Ordnungsamt eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld bekommen.
Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung erhalten Sie in der gesundheitlichen Beratung am
Landratsamt Fürth
Sozialpädagogische Dienste - Gesundheitsförderung
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Zimmer 4.15 oder 4.05
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich von Montag bis Donnerstag 07:00 – 18:00 Uhr
Die Anmeldebescheinigung erhalten Sie am Ordnungsamt Stadt Fürth:
Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
Schwabacher Str. 170
90763 Fürth
Telefon: 0911/974-1443
Zimmer 317
Wichtiger Hinweis:
Damit Sie eine Anmeldebescheinigung erhalten, müssen Sie eine gültige gesundheitliche Bescheinigung vorlegen. Zwischen gesundheitlicher Beratung und Anmeldung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Die Beratungsgespräche für die gesundheitliche Beratung sind derzeit nur mit Termin möglich.
Sie können einen Termin vereinbaren unter der Nummer 0911/ 9773 1866 oder Online.
Wenn Sie kein Deutsch- oder Englisch sprechen, können Sie uns zur Terminvereinbarung auch in Ihrer Muttersprache per Mail kontaktieren prostituiertenschutzberatung@lra-fue.bayern.de.
Für die Beratung müssen Sie gut Deutsch oder Englisch sprechen können (B2-Niveau).
Zur Beratung dürfen keine eigenen Personen zum Übersetzen mitgebracht werden. Sollten die Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nicht ausreichen, organisieren wir eine Dolmetscherin für die Beratung. Die Dolmetscherin müssen Sie nicht bezahlen.
Wenn eine Verständigung in der Beratung nicht möglich ist, können wir die Bescheinigung nicht ausstellen und es muss ein neuer Termin mit Dolmetscherin vereinbart werden. Wir bitten Sie daher uns vorher mitzuteilen ob Sie eine Dolmetscherin benötigen.
Für die gesundheitliche Beratung brauchen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass oder Passersatz mit Lichtbild und 35 Euro Bargeld.
In der Beratung richten wir uns nach Ihren Bedürfnissen und persönlichen Erfahrungen. Die Beratung ist bei uns immer wertschätzend, offen und neutral. Wir halten uns an die Schweigepflicht und behandeln alle Informationen vertraulich. Sollte eine Dolmetscherin bei der Beratung anwesend sein, unterliegt sie ebenfalls der Schweigepflicht.
Bei uns wird keine ärztliche Untersuchung durchgeführt.
Mögliche Themen der Beratung könnten zum Beispiel folgende sein:
- Verhütung von Infektionskrankheiten und anderen Krankheiten
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken des Alkohol- und Drogengenkonsums
- Unterstützung, wenn Sie in Not sind
- Unterstützung in besonderen Lebenslagen
Die Beratung ist nicht an Ihren Wohn- oder Arbeitsort gebunden.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch eine zweite Bescheinigung mit Alias-Namen aus.