Kindertagesbetreuung
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre).
Eine weitere familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege i.d.R. im Haushalt der Kindertagespflegeperson.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der Jugendhilfe.
Übernahme Betreuungskosten
Übernahme des Elternbeitrags für Krippe, Kindergarten und Hort
Die Übernahme der Kosten für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Der Antrag ist online und bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erhältlich und kann dort (von dem/den Sorgeberechtigten ausgefüllt) wieder abgegeben werden.
Eine Kostenübernahme von tägl. 6 Krippenstunden (ab 1. Geburtstag bis 3. Geburtstag) bzw. tägl. 6 Kindergartenstunden (ab 3. Geburtstag bis Schuleintritt) kann immer dann erfolgen, wenn die Familie eine der folgenden Leistungen erhält:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Sollten Sie keine dieser Leistungen erhalten, wird mit einer durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Berechnung ermittelt, ob Sie Anspruch auf eine volle Kostenübernahme oder einen Zuschuss haben.
Die Kostenübernahme von mehr als 6 Krippen- bzw. Kindergartenstunden täglich sowie von Hortkosten und Schulkindbetreuungskosten (im Kindergarten) ist nur unter einer der folgenden Voraussetzungen möglich:
Voraussetzungen:
- Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (mind. Minijob)
- Schul- oder Berufsausbildung, Studium
- Vorliegen einer gültigen Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter Fürth Land oder der Agentur für Arbeit (Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt)
- befürwortende Stellungnahme des Allgemeinen Sozialdienstes
Anträge
Online-Anträge:
Kurzantrag für KITAs (beim Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Jobcenterleistungen)
Bestätigung für den Besuch einer Kindertageseinrichtung
Anträge zum Ausdrucken:
Antrag für Kindertageseinrichtungen
Kontakt
| Buchstaben-/Aufgabenbereich | Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|---|
A-C Übernahme von Betreuungskosten Krippe, Kiga, Hort | Frau Karg | 0911/9773-1249 |
|
D-F, L, W-Z Übernahme von Betreuungskosten Krippe, Kiga, Hort | Frau Lederhos | 0911/9773-1282 |
|
G, I, J, M Übernahme von Betreuungskosten Krippe, Kiga, Hort | Frau Winkler | 0911/9773-1259 | o-winkler@lra-fue.bayern.de |
H-K Übernahme von Betreuungskosten Krippe, Kiga, Hort | Frau Hähnlein | 0911/9773-1248 |
|
N-V Übernahme von Betreuungskosten Krippe, Kiga, Hort | Frau Dennerlein | 0911/9773-1267 |
|
| Arbeitsbereichsleiterin | Frau Brylla | 0911/9773-1281 | a-brylla@lra-fue.bayern.de |
| Fax: | 0911/9773-1253 | ||
| Sammel-E-Mail: | Kita-kosten@lra-fue.bayern.de | ||
Übernahme des Elternbeitrags für die Kindertagespflege
Im Rahmen der Kindertagespflege, die die Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages durch eine Kindertagespflegeperson sicherstellt, wird für die Inanspruchnahme ein Kostenbeitrag gefordert.
Die Übernahme des Kostenbeitrages kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Der Antrag ist online und bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erhältlich und kann dort (von dem/den Sorgeberechtigten ausgefüllt) wieder abgegeben werden.
Eine Kostenübernahme von tägl. 6 Stunden Betreuung (ab 1. Geburtstag bis Schuleintritt) kann immer dann erfolgen, wenn die Familie eine der folgenden Leistungen erhält:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII; Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach den §§2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Sollten Sie keine dieser Leistungen erhalten, wird mit einer durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Berechnung ermittelt, ob Sie Anspruch auf eine volle Kostenübernahme oder einen Zuschuss haben.
Eine Kostenübernahme von täglich über 6 Stunden Betreuung ist nur unter einer der folgenden Voraussetzungen möglich:
Voraussetzungen:
- Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (mind. Minijob)
- Schul- oder Berufsausbildung, Studium
- Vorliegen einer gültigen Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter Fürth Land oder der Agentur für Arbeit (Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt)
- befürwortende Stellungnahme des Allgemeinen Sozialdienstes
Kontakt
| Aufgabenbereich | Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Übernahme des Elternbeitrags in der Kindertagespflege | Frau Winkler | 0911/9773-1259 | o-winkler@lra-fue.bayern.de |
| Kindertagespflege (Festsetzung Elternbeitrag) | Frau Pilzer | 0911/9773-1758 | p-pilzer@lra-fue.bayern.de |
| Kindertagespflege (Klärung Grundsatzfragen) | Herr Schramm | 0911/9773-1270 | m-schramm@lra-fue.bayern.de |
| Arbeitsbereichsleiterin | Frau Brylla | 0911/9773-1281 | a-brylla@lra-fue.bayern.de |
| Fax: | 0911/9773-1253 | ||
| Sammel-E-Mail: | Kindertagespflege@lra-fue.bayern.de | ||
Kindertagesstätten-Aufsicht (KITA-Aufsicht)
Kontakt
| Aufgabenbereich | Ansprechpartner | Telefon | |
|---|---|---|---|
| KITA-Aufsicht | Herr Flanderka | 0911/9773-1257 |
|
| KITA-Aufsicht | Herr Heider | 0911/9773-1294 |
|
KITA-Aufsicht |
Herr Schaude |
|
|
Arbeitsbereichsleiterin |
Frau Brylla |
|
|
| Fax: | 0911/9773-1253 | ||
| Sammel-E-Mail: | Kita-aufsicht@lra-fue.bayern.de | ||