Das Bildungs- und Teilhabepaket
Das Landratsamt Fürth informiert:
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen direkt bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und dadurch eine individuelle Förderung möglich gemacht werden kann.
Die neuen Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld sind.
Bundesweit haben 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche Anspruch auf die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Im Landkreis Fürth sind es derzeit ca. 1.500 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche.
Anspruch auf die Leistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket haben Empfänger von:
- Wohngeld nach dem WoGG,
- Kinderzuschlag nach dem BKGG,
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII, oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Zur Bestätigung des Bezugs der oben genannten Leistungen, ist der aktuelle Bescheid vorzulegen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die:
- unter 25 Jahre sind,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten,
- eine allgemeine oder berufsbildende Schule, oder
- Kindertageseinrichtung besuchen.
Ausnahme: Die Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind:
- Eintägige Schulausflüge / Ausflüge, Mehrtägige Klassenfahrten / Fahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Dokumente
- Hauptantrag
- Antrag Lernförderung
- Bestätigung Ausflug
- Bestätigung Kultur
- Bestätigung Mittagessen
- Bestätigung Schülerbeförderung
- Hinweis zum Datenschutz
Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket
Aufgrund des Inkrafttretens des Starke-Familien-Gesetzes haben sich zum 01.08.2019 einige Änderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets ergeben.
Da sich durch die Änderungen auch das Antragsverfahren ändert, bitten wir Sie künftig mit jedem Antrag der Anspruchsvoraussetzung (Wohngeld oder Kinderzuschlag) das Antragsformular für Bildung und Teilhabe (weißes Formular) auszufüllen.
Die Bescheinigungen (bunte Formulare) sind je nach beantragter Leistung auszufüllen. Eine gesonderte Anlage für den Schulbedarf existiert nicht mehr. Die Antragstellung für den Schulbedarf erfolgt ausschließlich über das Antragsformular (weißes Formular).
Bei der Lernförderung ist wie bisher ein gesonderter Antrag zu stellen (lachsfarbenes Formular). Zudem ist auch weiterhin die Bestätigung der Schule ausfüllen zu lassen.
Die Anträge sind bei den Städten und Gemeinden erhältlich, oder unter dem Reiter “Leistungen” zum downloaden.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
BMAS - Bildungspaket - Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets
Zuständig für das Bildung- und Teilhabepaket sind:
| Landratsamt Fürth | Jobcenter Fürth Land |
|---|---|
| Sozialhilfe nach dem SGB XII | Leistungen nach SGB II |
| Kinderzuschlag nach dem BKGG | |
| Wohngeld nach dem WoGG | |
| Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) |
Ihre Ansprechpartner:
| Landratsamt Fürth | Jobcenter Fürth Land |
|---|---|
| Frau S. Himmler Tel.: 0911/9773-1241 | Service-Center: 0911/2024-222 |
| Frau A. Volkert Tel.: 0911/9773-1240 |
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
BMAS - Bildungspaket - Hier finden Sie Informationen zu den Leistungen des Bildungspakets