Antragstellung
Von der Idee zum LEADER-Projekt
Sie haben eine Idee für ein Projekt oder ein Konzept? Sie fragen sich, ob eine LEADER - Förderung für Sie in Frage käme?
Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung, die Ihnen den Weg weist.
Möchten Sie für Ihr Projekt oder Ihr Konzept eine Förderung beantragen, sollte ihre Idee klar strukturiert sein. Prinzipiell können Sie jede Idee in den LEADER-Prozess einbringen, sofern sie einen regionalen Kontext erfüllt und mit den aktuellen Zielsetzungen der Lokalen Entwicklungsstrategie vereinbar ist. Für eine erste Einordnung ist es sinnvoll, relativ frühzeitig das LAG-Management hinzuzuziehen.
- Bezug zum Landkreis
- Thematische Breite
- Vernetzung
- Innovation
- Nachhaltigkeit
- Regionale Wertschöpfung
- Beitrag zu Umweltschutz und Klimawandelanpassung
- Beitrag zur Gestaltung des demographischen Wandels
- Gesicherte Finanzierung und Trägerschaft
- Beitrag zu den Zielen der Lokale Entwicklungsstrategie
- Kontakt mit LAG-Management aufnehmen, grundsätzliche Förderfähigkeit und weiteres Vorgehen abklären.
- Projektbeschreibung ausfüllen und vom LAG Management sichten lassen, finale Variante während eines Projektaufrufs einreichen.
- Steuerkreisbeschluss nach Präsentation und Beratung im Steuerkreis einholen.
- LEALDER-Förderantrag ausfüllen und binnen 3 Monaten nach Steuerkreisbeschluss beim AELF Uffenheim einreichen, Unterstützung bei der Antragserstellung durch das LAG-Management
- Bewilligungsbescheid geht ein, anschließend Projektstart und Umsetzung innerhalb der nächsten 2 Jahre
- Auszahlung der Fördermittel nach Erstellung des Zahlungsantrags, Einhaltung der Zweckbindungsfrist.
Die Fördersumme eines einzelnen Projekte beträgt mindestens 7.000 Euro und maximal 250.000 Euro. Die Förderquote liegt i.d.R. bei 30%. Bei überregionalen Kooperationen steigt die Quote um zehn Prozentpunkte.
Insgesamt stehen Projekten aus dem Landkreis Fürth in der LEADER-Förderperiode 2023-2027 rund 1,8 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Bei der Beantragung von LEADER-Mitteln gibt es einiges zu beachten. Während der Antragsstellung, Projektumsetzung und beim Abruf von Fördergeldern sind vorgegebene Formalien und rechtliche Grundsätze einzuhalten. Wenden Sie sich an das LAG-Management, das sie gerne berät.
Ist Ihr Projektvolumen kleiner und Sie setzen Ihre Maßnahme ehrenamtlich um? Vielleicht käme eine Förderung über unseren Kleinprojektefons „Unterstützung Bürgerengagement“ für Sie in Frage.