Straßenverkehr
Willkommen in der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Fürth
Die Straßenverkehrsbehörde ist verkehrsrechtlich für die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Fürth zuständig. Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde in Angelegenheiten des Verkehrsrechts Rechts- und Fachaufsicht gegenüber den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Fürth.
Sie nimmt in ihrem Zuständigkeitsbereich u.a. folgende Aufgaben wahr:
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Geh- / Radweg) benötigen Sie eine Genehmigung. Diese erhalten Sie vom Landratsamt, wenn von der Arbeitsstelle Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen betroffen sind. Für Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen sind die Städte, Märkte und Gemeinden zuständig.
Um die verkehrsrechtliche Anordnung erteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2454/
- einen Lageplan mit genauer Einzeichnung der benötigten Fläche
- die von Ihnen vorgesehene Beschilderung zur Absicherung der Arbeiten
Um eine Veranstaltung (z. B. Straßenfest, Festzug und dergleichen) auf öffentlichem Verkehrsgrund durchführen zu dürfen, wird eine Genehmigung benötigt. Diese erteilt Ihnen das Landratsamt Fürth für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Fürth, die Gemeinden für Gemeindeverbindungs- sowie Ortsstraßen.
Um die Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung erteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2653/
- die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2453/
- eine Kopie der bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung
- einen Lageplan, in dem der Verlauf bzw. der Standort der Veranstaltung eingezeichnet ist
- Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen sind mind. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Das bundesweite Portal zur Antragsstellung finden Sie unter: https://www.vemags.de/
Für konkrete Fragestellungen zur Thematik kontaktieren Sie uns bitte.
Soweit Sie regelmäßig Tätigkeiten in Parkraumbewirtschafteten Zone zu verrichten haben, kann für die Fahrzeuge Ihres Betriebes eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wird Fahrzeugen Ihres Unternehmens erlaubt, an Stellen,
- an denen ein eingeschränktes Halteverbot besteht zu parken
- im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr zu parken
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern zu parken
- auf Gehwegen zu parken, wobei jedoch eine Durchgangsbreite von 1,5 Metern auf dem Gehweg verbleiben muss
- verbotene Fußgängerbereiche zu benutzen, jedoch nur in für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie bei Notfällen
Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- den vollständig ausgefüllt und unterschriebenen Antrag: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2526/
- einen Eintrag im Handelsregister oder einen Innungsnachweis oder eine Gewerbeanmeldung
An Sonn- und Feiertagen besteht von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein generelles Verbot für gewerbliche Fahrten mit LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhänger.
In der Hauptreisezeit vom 01.07. bis 31.08. jeden Jahres besteht zusätzlich an Samstagen von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf Autobahnen und Bundesstraße, auf denen ein hohes Ferienaufkommen besteht, ein Fahrverbot für oben genannte Fahrzeuge.
Wenn Sie spezielle Güter an Sonn- und Feiertagen bzw. während der Hauptreisezeit transportieren müssen, kann für diese Tage eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Den vollständig ausgefüllt und unterschriebenen Antrag: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2523/
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Belange nach dem Fahrlehrergesetz sowie der Fahrlehrerausbildungsverordnung.
Für konkrete Fragen bzgl. des Fahrschul- und Fahrlehrerwesens wenden Sie sich gerne an uns.
Folgende Formulare stehe für den Bereich zur Verfügung.
- Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Umstellung einer Fahrlehrerlaubnis: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2524/
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständige Genehmigungsbehörde für den gewerblichen Güterkraftverkehr sowie die Belange nach dem Güterkraftverkehrsgesetz.
Für Ihre konkreten Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an uns
Folgende Formulare stehe für den Bereich zur Verfügung
- Antrag auf Erteilung für die Güterkraftverkehrserlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2462/
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen für die Güterkraftverkehrserlaubnis (§ 3 Abs. 1 GüKG) oder beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009): https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2461/
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständige Genehmigungsbehörde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie der Personenkraftfahrunternehmensbetriebsverordnung.
Folgende Formulare stehe für den Bereich zur Verfügung
- Mitteilung über Fahrzeugtausch: https://sv-xima.lra-fue.bayern.de/formcycle/form/provide/2907/