Skip to main content

Vereinspauschale

Förderung des organisierten Sports

Gemäß Nr. 5.1.7.2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, vom 05. Dezember 2022, Az. H2-5880-1-20 sind Anträge auf Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports bis spätestens 01. März 2027 den Kreisverwaltungsbehörden vollständig darzulegen (Datum des Einlaufstempels).

Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist; Anträge die nach dem 01. März 2027 eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Die Gewichtung der Lizenzen für die Berechnung der Pauschale ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR).

Die erforderlichen Antragsunterlagen, Erklärungen (die Vorlage von "Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen" ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen), Hinweise sowie die Liste der anerkannten Lizenzen können Sie sich hier direkt herunterladen. Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig in Papierform bis spätestens 02.03.2026 beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Sachgebiet 01, (Zimmer 2.44, 2. Stock; Tel. 0911/9773-1006) ein.

Auf dieser Seite finden Sie den Zugang für die Online Antragsplattform. Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung.

Abrufbereit stehen derzeit zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Mein Unternehmenskonto ELTER-Zertifikat
  • BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Inline-Ausweisfunktion eID)

Die Sportvereine werden gebeten, die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien), die Vollzugshinweise, ergänzende Vollzugshinweise sowie die Bekanntmachungen und Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration genau zu beachten. 
Änderungen der Sportförderrichtlinien

Parameter der Vereinspauschale

  1. Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
  2. Anzahl an sonstigen Mitgliedern, d.h. an Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahre: 10-fache Gewichtung
  3. Mitglieder mit Behinderung (siehe 5.1.6.1 SportFöR) 10-fache Gewichtung
  4. Anzahl der gültigen Übungsleiter-Lizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt: pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiter-Lizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird. Zusatzausbildungen können nicht aufgeteilt werden.
  5. Um eine Vereinspauschale zu erhalten muss ein Verein mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.

Berechnungsverfahren

Vereinspauschale = (Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Sportvereins) x (Fördereinheit (FE)).

  • Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Vereins = Erwachsene Mitglieder + (Sonstige Mitglieder x 10) + (eingesetzte gültige Übungsleiter-Lizenzen x 650 + eingesetzte halbe gültige Übungsleiter-Lizenzen/anerkannte gültige Zusatz-Lizenzen x 325)
  • Fördereinheit = (Haushaltsbetrag) / (Gesamtzahl der gemeldeten Mitglieder-einheiten der Vereine)
  • Bagatellgrenze: Soweit ein Verein nicht mindestens 500 ME erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Berechnungsbeispiel

Weitere Informationen

Wozu dient die Vereinspauschale?

Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.

Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Vereinspauschale erfüllt sein?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und die Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.

Der BLSV informiert über die neue DOSB-Lizenz mit dieser Broschüre.

 

Ansprechpartner

Herr Eichner

Telefon: 0911/9773 - 1006

E-Mail:

Dienstgebäude Zirndorf
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf