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Tierschutz

Was bedeutet Tierschutz?

Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz und Wohlbefinden des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Veterinäramt (Amtstierärzte) wird tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden auch stichprobenartige Routinekontrollen im Nutztierbereich durchgeführt. Die Amtstierärzte überprüfen als Sachverständige vor Ort die Haltungsbedingungen von Nutz- und Heimtieren, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere.

Sollte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, so werden je nach schwere des Falles Maßnahmen (z.B. mündliche Belehrungen, Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen! 

Hinweise zur Tierhaltung

Herdenschutz - LfU Bayern: Herdenschutz - LfU Bayern

Merkblätter zur Tierhaltung der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.: Veröffentlichungen: TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. 

Illegaler Welpenhandel (Pressemitteilung des StMUV vom 14.12.2016): Gegen illegalen Welpenhandel 
 

Hinweise zum gewerblichen Tiertransport