Fahrerlaubnisbehörde
Willkommen in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamt Fürth
Viele Themen lassen sich online von zu Hause aus gut erledigen:
Sie können verschiedene Anliegen auch bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus) beantragen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Hinweise zu den jeweiligen Anträgen.
Das Fahrerlaubnisrecht unterliegt einem permanenten Wandel, die Informationen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie orientieren sich am Standardfall und sollen die Antragstellung erleichtern. Wenden Sie sich daher bitte an fuehrerschein@lra-fue.bayern.de um Informationen zu speziellen Fragestellungen im Fahrerlaubnisrecht zu erhalten.
Informationen
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein augenärztliches Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners erforderlich.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis eines ärztlichen Gutachtens von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner erforderlich.
- D-Klassen: medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten über Ihr Leistungsvermögen
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden). Die Anerkennung von Online Seminaren ist rechtlich nicht möglich
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Bei D-Klassen ist ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach
§ 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestens 30 Jahre alt; seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B oder 3; nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER); Zusätzliche Informationen zu den Begleitpersonen finden Sie weiter unten.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Erklärung für die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren (Anlage 1)
- Reisepass oder Personalausweis
- Ein biometrisches Lichtbild
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Eine Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes ist ausreichend).
- Bisherigen Führerschein, falls Sie bereits einen besitzen.
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden). Die Anerkennung von Online Seminaren ist rechtlich nicht möglich
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Begleitperson/en: Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen, Sie können aber auch mehrere angeben. Für jede Begleitperson muss die (Anlage 2) ausgefüllt werden und jeweils Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine sowie der Personalausweise oder Pässe dem Antrag beigelegt werden.
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Für die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein augenärztliches Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners erforderlich.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis eines ärztlichen Gutachtens von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner erforderlich.
- D-Klassen: medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten über Ihr Leistungsvermögen
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden). Die Anerkennung von Online Seminaren ist rechtlich nicht möglich
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden) für die Klassen C und D
- Bei D-Klassen ist ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Antragstellung erfolgt direkt im Landratsamt.
Der Führerscheinpflichtumtausch lässt sich hier bequem von zuhause erledigen!
Ansonsten vereinbaren Sie bitte einen Termin: Terminvergabe LRA Fürth - Schritt 2 von 6: Umtausch in den neuen Kartenführerschein - Auswahl des Anliegens
Einzelheiten und Hintergründe zum Pflichtumtausch finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html
Sofern Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch unsere Informationen zur Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Klasse C, CE / Klasse D, DE).
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild (physisch als Passbild, nicht digital oder mittels QR Code)
- Führerschein
- Falls Ihr Führerschein nicht vom Landratsamt Fürth ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Wir fordern den Auszug aus dem Führerscheinregister für Sie an.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung beim Umtausch einer EU Fahrerlaubnis:
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Ausländischen Führerschein im Original. Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt
- Gesundheitsnachweis und Nachweis über das Sehvermögen. Diese Nachweise benötigen Sie nur, wenn Sie im Besitz befristeter Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) sind und diese umschreiben möchten/müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung bei Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Anlage 11 Staat (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11.html)
Antragstellung erfolgt direkt im Landratsamt, bitte vereinbaren Sie einen Termin. Terminvergabe LRA Fürth - Schritt 2 von 6: Fahrerlaubnisbehörde - Auswahl des Anliegens
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Ausländischen Führerschein im Original. Eine Kopie muss dem Antrag beigelegt werden. Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
- amtlich Anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins. Folgende Stellen können beispielsweise Übersetzungen vornehmen: ADAC / Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer.
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in der BRD. Falls Ihre erste Anmeldung in der BRD im Landkreis Fürth erfolgt ist und Sie seither ständig hier wohnhaft waren, ist diese Bestätigung nicht erforderlich.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Nur erforderlich, wenn eine Umschreibung von C- oder D-Klassen erfolgen soll. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Nur erforderlich, wenn eine Umschreibung von C- oder D-Klassen erfolgen soll
- C-Klassen: ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- D-Klassen: Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben sollte eine theoretische und oder praktische Prüfung notwendig sein.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung bei Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
Antragstellung erfolgt direkt im Landratsamt, bitte vereinbaren Sie einen Termin. Terminvergabe LRA Fürth - Schritt 2 von 6: Fahrerlaubnisbehörde - Auswahl des Anliegens
Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung ablegen!
- Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Ausländischen Führerschein im Original
- Eine Kopie muss dem Antrag beigelegt werden. Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins. Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: ADAC / Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer.
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Dieser separate Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich die Dauer des Besitzes nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Bei Umschreibung auf die Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend. Bei Umschreibung auf C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 Stunden)
- C-Klassen: ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- D-Klassen: Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
Antragstellung erfolgt direkt im Landratsamt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Terminvergabe LRA Fürth - Schritt 2 von 6: Fahrerlaubnisbehörde - Auswahl des Anliegens
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung
- Reisepass oder Personalausweis.
- ein biometrisches Lichtbild (zwei biometrische Lichtbilder, falls Sie im Besitz des grauen oder rosafarbenen Führerscheines sind)
- Nationalen Führerschein. Falls Sie noch einen deutschen Führerschein des alten Rechts (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall unsere Informationen zu "Umtausch in den neuen Kartenführerschein (Führerscheinpflichtumtausch)".
Sonstige Hinweise:
Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilklubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein ausgestellter Internationaler Führerschein abzugeben. Während eines laufenden Fahrverbotes kann kein Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und Sie im Besitz des Katenführerscheins sind, wird der Internationale Führerschein direkt am Tag der Antragstellung vor Ort hergestellt und ausgehändigt.
Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C-/D-Klassen vorhanden sind, welche weniger als drei Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.
Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
Für eine zeitgerechte Bearbeitung stellen Sie Ihren Antrag bitte drei Monate vor benötigter Gültigkeit. Im Fall der Verlängerung kann der Antrag bereits sechs Monate vor Gültigkeitsende gestellt werden ohne das Zeitverluste in der Gültigkeitsdauer entstehen.
Sollten Sie noch einen Führerschein nach altem Muster (grau/rosa) besitzen, beachten Sie bitte die Informationen in der Rubrik "Umtausch in den neuen Kartenführerschein (Führerscheinpflichtumtausch)".
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung
- Reisepass oder Personalausweis
- gültigen Führerschein
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen (gem. Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV).
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ist ein ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausreichend.
- Nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. vorgezogen ab Vollendung des 55. Lebensjahres, falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, ist der Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
- Ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
Für eine zeitgerechte Bearbeitung stellen Sie Ihren Antrag bitte drei Monate vor benötigter Gültigkeit. Im Fall der Verlängerung kann der Antrag bereits sechs Monate vor Gültigkeitsende gestellt werden ohne das Zeitverluste in der Gültigkeitsdauer entstehen.
Sollten Sie noch einen Führerschein nach altem Muster (grau/rosa) besitzen, beachten Sie bitte die Informationen in der Rubrik "Umtausch in den neuen Kartenführerschein (Führerscheinpflichtumtausch)".
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- gültiger Führerschein
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen (gem. Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Nachweis über gesundheitliche Eignung. Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein ärztliches Gutachten von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausreichend. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
Für die Klasse D zusätzlich:
- Falls die Gültigkeit der D-Klassen über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, ist der Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das auch Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
- ein erweitertes behördliches Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen. (Sollten Sie innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sein, ist zusätzlich noch ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen)
Antragstellung erfolgt über Ihre Wohnsitzgemeinde (Rathaus)
Sollten Sie einer Sperrfrist unterliegen, so dürfen Sie sechs Monate vor Ablauf dieser die Neuerteilung beantragen. Bitte beantragen Sie Ihre Neuerteilung mit entsprecher Vorlaufzeit. Je nach Fallgestaltung und Umfang der anzufordernden und zu sichtenden Unterlagen kann das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Um einen Neuerteilungsantrag zu stellen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Passbild
- Erste-Hilfe Nachweis (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre bei Antragstellung) sofern nur Klasse BE, A
Sollten Sie die Klasse C1E (7,5t mit Anhänger) wieder erteilt bekommen wollen, ist ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV und ein ärztliches Gutachten nach der Anlage 5 zur FeV vorzulegen. Der o.g. Sehtest kann dann entfallen. Das augenärztliche Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Das ärztliche Gutachten nicht älter als ein Jahr.
Gleichzeitig beantragen Sie beim Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde neben dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bitte noch ein behördliches Führungszeugnis (gem. § 30 Abs. 5 BZRG). Das Führungszeugnis geht uns dann direkt zu.
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, wird Ihre Akte ausgewertet und Sie werden über das weitere Vorgehen informiert.
Sie wohnen nicht mehr im Landkreis Fürth und sind im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheines? Ihre jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde benötigt einen Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift) über Ihre erteilten Fahrerlaubnisklassen?
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage nach einer Karteikartenabschrift einfach per Mail an: fuehrerschein@lra-fue.bayern.de
Damit wir Ihre Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten können benötigen wir folgende Angaben:
- neue Anschrift
- Familiennamen
- früheren Familiennamen (Geburtsname oder/und Ehename)
- sämtliche Vornamen
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Sofern Sie schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, so müssen Ihre Fahrerlaubnisdaten durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde online aus dem Register übernommen werden.
Gerne senden oder faxen wir Ihren Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister direkt an Ihre Fahrerlaubnisbehörde, wenn Sie uns die dafür nötigen Informationen (z. B. Faxnummer, Anschrift) zukommen lassen.
Für den Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister fallen für Sie keine Gebühren an.