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Sorge- und Umgangsrecht

Beratung und Hilfe

Wir bieten Ihnen Ansprechpartner und Beratung bei partnerschaftlichen Konflikten, wenn Kinder und Jugendliche beteiligt sind. Sie erhalten Angebote von vermittelnden Elterngesprächen zur einvernehmlichen Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs sowie begleiteten Umgang.

Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren

Örtliche Zuständigkeit Allgemeiner Sozialdienst
 

 

Beurkundungen & Sorgeerklärungen

  • Beratung zur Abgabe von gemeinsamen Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten Eltern
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Beurkundung von Unterhalt und Beurkundung von Sorgeerklärungen bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Die Beurkundungen sind kostenfrei und erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung:

Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister

Amtsvormundschaft & Ergänzungspflegschaft

Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Bei der Ergänzungspflegschaft Teile der elterlichen Sorge. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Der Amtsvormund/Ergänzungspfleger übernimmt die Aufgaben der Eltern, d. h. die Personen- und Vermögenssorge und damit die gesetzliche Vertretung des Mündels.

Postadresse:

Landratsamt Fürth 
Kreisjugendamt 
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Sie finden uns hier:

Landratsamt Fürth 
Stresemannplatz 11 
90763 Fürth