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Erneuerbare Energien

Errichtung und Betrieb von Anlagen

Mit dem neuen Bauordnungsrecht sollen Genehmigungsverfahren für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und für Antragsteller weniger kompliziert gestaltet werden sowie dadurch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden. Hierzu wurden verfahrensrechtliche Vorgaben eingeführt.

Um Ihnen als Bauherr einen leichteren Einstieg in den Verwaltungsprozess zur Errichtung und des Betriebes von Anlagen erneuerbarer Energien zu ermöglichen, finden Sie unter dem nachfolgendem Link das vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz herausgegebene "Bayerische Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien".

Förderung von Solarstromanlagen (Photovoltaik) und Solarwärmeanlagen (Solarthermie)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

Referate 511 – 514
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Bafa

KfW-Förderbank:

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon: 069 74 31-0  oder Telefon: 0800 539 9002 (kostenfreie Servicenummer)
Telefax: 069 74 31-29 44
E-Mail:

Förderung für bestehende Immobilien im Überblick | KfW