Erneuerbare Energien
Errichtung und Betrieb von Anlagen
Mit dem neuen Bauordnungsrecht sollen Genehmigungsverfahren für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und für Antragsteller weniger kompliziert gestaltet werden sowie dadurch Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gefördert werden. Hierzu wurden verfahrensrechtliche Vorgaben eingeführt.
Um Ihnen als Bauherr einen leichteren Einstieg in den Verwaltungsprozess zur Errichtung und des Betriebes von Anlagen erneuerbarer Energien zu ermöglichen, finden Sie unter dem nachfolgendem Link das vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz herausgegebene "Bayerische Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien".