KFZ-Zulassung
Willkommen bei der KFZ-Zulassung des Landratsamt Fürth
Viele Themen lassen sich online von zu Hause aus gut erledigen:
Das Zulassungswesen unterliegt einem permanenten Wandel, die Informationen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie orientieren sich am Standardfall und sollen das Verfahren erleichtern. Wenden Sie sich daher bitte an kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de um Informationen zu speziellen Fragestellungen im Bereich der Zulassung zu erhalten. Bitte beachten Sie auch die Nachfolgenden Informationen und Hinweise zu den einzelnen Vorgängen.
Informationen zu
Folgende Unterlagen benötigen Sie um Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen:
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder
Hinweise:
Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung zur anderweitigen Verwendung frei. Es kann jedoch vom gleichen Halter für das gleiche Fahrzeug auf die Dauer eines Jahres reserviert werden. Sofern das Kennzeichen für ein Folgefahrzeug verwendet werden soll, ist eine Reservierung des Kennzeichens von drei Monaten möglich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
Eine Umschreibung beinhaltet folgende Varianten:
Die Zulassung von einem durch Sie neu erworbenen Gebrauchtfahrzeug sowie den Fall, dass Sie neu in den Landkreis zugezogen sind.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder-u. Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (bei bestimmten Fahrzeugen auch Vorlage der Sicherheitsprüfung)
- Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Hinweis:
Wünschen Sie die bisherigen Kennzeichen zu übernehmen, so brauchen diese nicht mitgebracht werden. Sollte das Fahrzeug nicht mehr angemeldet sein, werden die bisherigen Kennzeichenschilder ebenfalls nicht benötigt.
Sollten Sie neu in den Landkreis gezogen sein und die bisherigen Kennzeichen übernehmen, so braucht darüber hinaus die ZBII bzw. der Fahrzeugschein nicht mitgebracht werden.
Wird jedoch eine Änderung auf Saison / Oldtimer oder E- Kennzeichen gewünscht, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die das Mitbringen der bisherigen Kennzeichen notwendig.
Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt waren und die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, ZBII, Betriebserlaubnis) noch vorliegen wird der Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug sich noch im gleichen Zustand befindet eines amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt.
Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet sind und die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorliegen (Fahrzeugbrief, ZBII in Verlust) ist ein Vollgutachten nach §21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig.
Sollten Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sein oder Ihren Namen geändert haben, benötigen wir für die Änderung der Papiere der bereits auf Sie zugelassenen Fahrzeuge folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder-u. Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Hinweis:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief wird nicht bei einer bloßen Adressänderung benötigt. Sollten Sie jedoch eine Änderung auf Saison / Oldtimer oder E- Kennzeichen wünschen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die das Mitbringen der bisherigen Kennzeichen notwendig.
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder-u. Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
- Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung (bei bestimmten Fahrzeugen auch Vorlage der Sicherheitsprüfung)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Hinweis:
Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt waren und die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, ZBII, Betriebserlaubnis) noch vorliegen wird der Prüfbericht einer gültigen Hauptuntersuchung sowie die Bestätigung, dass das Fahrzeug sich noch im gleichen Zustand befindet eines amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt.
Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet sind und die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorliegen (Fahrzeugbrief, ZBII in Verlust) ist ein Vollgutachten nach §21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig.
Sollten Sie bei der Abmeldung Ihr bisheriges Kennzeichen für sich reserviert habe, so bringen Sie die entsprechenden Kennzeichenschilder bitte mit.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Neufahrzeuges aus dem Ausland:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen von außerhalb der EU
- Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten
- Ausländische Kfz-Papiere, EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EG-Typgenehmigung (COC-Papier) von außerhalb der EU
- Kaufvertrag und Originalrechnung
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Ident Nummer-Prüfung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- Ausländische Fahrzeugpapiere und zusätzlich EG-Typgenehmigung (COC-Papier), sowie TÜV-Bericht
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Typgenehmigung
- Kaufvertrag
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung (entfällt bei Vorlage des technischen Gutachtens nach §21 StVZO)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Änderung Ihrer technischen Fahrzeugdaten:
- Technisches Gutachten der Änderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
Nach Verlust oder Diebstahl
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II an den Käufer übergeben wurde.
Der Brief/ Zulassungsbescheinigung Teil II wird anschließend aufgeboten. Nach 15 Tagen erfolgt üblicherweise die Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt. Anschließend kann das Ersatzdokument von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden.
Da unbrauchbar oder vollgeschrieben:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Original Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Nach Verlust oder Diebstahl
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist erforderlich, d.h. der Fahrzeughalter muss persönlich bei der Zulassung vorsprechen und diese abgeben. Die eidesstattliche Versicherung kann auch durch einen Notar erfolgen.
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO sofern keine Daten bei der Zulassung gespeichert sind.
Hinweis:
Bei Verlust oder Diebstahl der Fahrzeug-Papiere eines erworbenen Fahrzeuges (der Käufer hat den Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I verloren) ist ein Kaufvertrag vorzulegen, in dem angegeben wurde, dass der Schein/ Zulassungsbescheinigung Teil I an den Käufer übergeben wurde.
Da unbrauchbar
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Original Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II (außer das Dokument befindet sich bei der Bank oder Leasingfirma)
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters im Original (Halter ohne deutschen Wohnsitz muss persönlich anwesend sein)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (§19 Nr. 1 FZV i.V.m. Anlage 11 Nr. 3)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
- Zugelassenes Fahrzeug:
amtliche Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug:
Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Ident Nummer-Prüfung
- Kaufvertrag
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Saisonkennzeichen sind für einen bestimmten Zeitraum gültig, mindestens 2, höchstens 11 Monate.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung / Änderung Ihres Fahrzeuges mit einem Saisonkennzeichen:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Kurzzeitkennzeichen sind zur Überführung von Fahrzeugen oder für Probefahrten vorgesehen. Sie sind maximal fünf Tage ab Tag der Ausstellung gültig.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges mit Kurzzeitkennzeichen:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Original-Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kaufvertrag (bei erworbenen Fahrzeugen)
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein H-Kennzeichen zu erhalten:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
- Gutachten gem. § 23 StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
- gültige Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung für Oldtimerfahrzeuge
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Hinweise:
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind uneingeschränkt nutzbar
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
- Verlusterklärung von einer Polizeidienststelle
- Ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters inkl. gut lesbarer Kopie des Personalausweises des Vertretenen
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Rote Kennzeichen für Händler, Hersteller oder Handwerker zu erhalten:
- Schriftlicher Antrag: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2458/
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristischen Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung
- Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, wenn Sie selbst die Führung des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches nicht erledigen
- Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Gewerbezentralregister (wird von der Zulassung für Sie beantragt)
- Verkehrszentralregister (wird von der Zulassung für Sie beantragt)
Hinweise:
Bei Auflösung, Verkauf und Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben. Standortverlegungen, Handelsregisternachträge sowie Veränderungen bei der Gewerbeanmeldung sind unaufgefordert mitzuteilen.
Nur zur wiederkehrenden Verwendung innerhalb des bestehenden Gewerbebetriebs. Nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Keine Überlassung an Dritte
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Schriftlicher Antrag: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2533/
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und –schein
- Gutachten gem. § 23 StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
- Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/2459/
- Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Verkehrszentralregisterauszug (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
Hinweise:
Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
Beim Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges ist es ratsam, dass Fahrzeug vorher Außerbetrieb zu setzen bzw. den Kaufvertrag an die Zulassung und die Versicherung zu senden.
Der Kaufvertrag sollte folgendes enthalten:
- Vorname und Nachname des Käufers (Person/Firma)
- vollständige Anschrift des Käufers
- "Was" wurde übergeben (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I + II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Kennzeichenschilder, Fahrzeug)
- Übergabetag / Uhrzeit
- Originalunterschriften des Käufers und Verkäufers
Lassen Sie sich zur Sicherheit ein amtliches Ausweisdokument des Käufers zeigen.