Einbürgerungen
Hinweise zur Einbürgerung
Durch die vom Bundestag am 19.01.2024 beschlossene Reform des Einbürgerungsrechts änderten sich zum 27.06.2024 die geltenden Regelungen zur Einbürgerung.
Nähere Informationen zum Inhalt der Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Plattform Bayern-Portal.
Die allgemeinen Voraussetzungen
- rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von 5 Jahren in Deutschland
- unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Freizügigkeitsberechtigte) oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (nicht nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20a, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz erteilt)
- die/der Einbürgerungswillige muss handlungsfähig oder gesetzlich vertreten sein
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- es dürfen keine Verurteilungen zu einer rechtswidrigen Tat vorliegen. Außer Betracht bleiben z. B. Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten
- der Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen muss gesichert sein (ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII)
- es müssen ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen (mindestens im Umfang des Zertifikates Deutsch B1)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) sind nachzuweisen. Wenn die/der Einbürgerungswillige eine Hauptschule oder eine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule absolviert hat, ist kein Einbürgerungstest notwendig
- Für deutschverheiratete Personen kann der Aufenthalt auf drei Jahre verkürzt werden.
Antragstellung und erforderliche Unterlagen
Eine Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beim Landratsamt Fürth ist nur möglich, wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen.
Vor Abgabe des Einbürgerungsantrags empfehlen wir online den Quick-Check zu machen, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
- Hier finden Sie für die Antragstellung die erforderlichen Unterlagen, sowie den Einbürgerungsantrag als Formular
Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens an Einbürgerungsanträgen und der damit verbundenen Knappheit an buchbaren Terminen wird bis auf Weiteres empfohlen die
- Einbürgerungsanträge per E-Mail (nur im PDF-Format, jedes Dokument ist zu benennen) an einbuergerung@lra-fue.bayern.de
oder - mittels Online-Verfahren zu stellen. Hierzu müssen Sie sich mit Ihrer BayernID anmelden. Die Gebühr muss ebenfalls online bezahlt werden.
Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an einbuergerung@lra-fue.bayern.de. Bitte teilen Sie neben Ihrem Namen, Vornamen, Geburtsdatum auch Ihr Anliegen mit. Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden. Die Sachbearbeiter werden dann auf Sie zukommen.
Gebühr:
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt grundsätzlich 255,00 €. Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte haben, beträgt die Gebühr 51,-- €.
Terminbuchung
So geht´s:
Vor der Terminbuchung:
1. Ausfüllen des Einbürgerungsantrags und Unterlagen vorbereiten
Zur Terminbuchung:
2. Auswahl der Kategorie “Einbürgerung”
3. Eingabe der persönlichen Daten für den Termin
4. Termin auswählen (sollte keine Auswahl möglich sein, sind alle Termine innerhalb der nächsten Wochen leider ausgebucht)
5. Buchung abschließen
6. Sie erhalten nun eine Terminbestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail finden Sie eine Liste aller für diesen Termin notwendigen Unterlagen. (Sollte etwas für Sie nicht zutreffen, z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Sie sind aber kinderlos, können Sie auf die Vorlage dieser Unterlage verzichten.)
7. Bringen Sie alle auf Sie zutreffenden Unterlagen und den ausgefüllten Einbürgerungsantrag zu Ihrem Termin mit (Sollten die erforderliche Unterlagen bis zu Ihrem gebuchten Termin nicht vollständig sein, bitten wir den Termin rechtzeitig zu stornieren und einen neuen Termin zu buchen.)
Alle für Ihre Termine wichtigen Vordrucke und Formulare haben wir hier für Sie bereitgestellt.
Ansprechpartner
| Herr Boguth | |
| Zimmer Nr.: 2.26 | Einbürgerungen |
| E-Mail: einbuergerung@lra-fue.bayern.de | Buchstaben A, B, C, D |
| Frau Kohler | |
| Zimmer Nr.: 2.26 | Einbürgerungen |
| E-Mail: einbuergerung@lra-fue.bayern.de | Buchstaben E, F, G, H, I, J, Ka-Km |
| Herr Schlopsna | |
| Zimmer Nr.: 2.27 | Einbürgerungen |
| E-Mail: einbuergerung@lra-fue.bayern.de | Buchstaben Kn-Kz, L, M, N, O, P, Q, R |
| Frau Makuschin | |
| Zimmer Nr.: 2.27 | Einbürgerungen |
| E-Mail: einbuergerung@lra-fue.bayern.de | Buchstaben S, T, U, V, W, X, Y, Z |