Abgeschlossenheit
Abgeschlossenheitsbescheinigung - Was ist das?
Möchten Sie Ihr Eigenheim / Haus in Sondereigentum , z.B. in Eigentumswohnungen aufteilen, benötigen Sie eine Teilungserklärung. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Teil der Teilungserklärung und dient dem Zweck die Eigentumsverhältnisse klar und eindeutig darzustellen.
Möchten Sie für eine Wohnung Ihres Hauses ein Dauerwohnrecht bestellen, muss die Wohnung abgeschlossen sein. Die Abgeschlossenheit der Wohnung wird über die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt.
Wie bekomme ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
für Aufteilung von Sondereigentum
Sie müssen berechtigt sein, den Antrag zu stellen. Folgende Personen können einen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen:
- Die Eigentümer einzeln oder gemeinsam
- Die erbbauberechtigten Personen einzeln oder gemeinsam
- Jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
- Jede Person, die eine Einverständniserklärung / Vollmacht eines oben genannten Antragsberechtigten vorlegen kann
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Ausgefüllter Antrag (1-fach)
- Nachweis, dass Sie eine antragsberechtigte Person sind, z.B. aktueller Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Vollmacht
- Aufteilungsplan (3-fach), bestehend aus:
- Aktuellen amtlichen Lageplan im Maßstab 1 : 1000
- Ansichten
- Grundrisse der einzelnen Geschosse,
inklusive Darstellung des gesamten Grundstücks (mit Freiflächenplan) in einem Grundrissplan - Schnitte
- jeweils von allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden, vorzugsweise im Maßstab 1 : 100 -
Wichtig für Ergänzungsbescheinigungen
Bei einem Antrag auf Ergänzungsbescheinigung erhalten bereits ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigungen hinsichtlich der nicht geänderten Bereiche ihre Gültigkeit. Daher werden nur die Plansätze benötigt, aus denen die Änderungen hervorgehen.
Ausnahme: Ein aktueller Lageplan und ein Nachweis der Antragsberechtigung sind immer mit einzureichen.
Welche Voraussetzungen müssen die Unterlagen erfüllen?
- Jeder Raum, einschließlich der Balkone und Dachterrassen,
- jeder Stellplatz
- jede Terrasse
- und jede sonstige Freifläche (z.B. Gartenanteil)
muss je Einheit mit einer arabischen Ziffer in einem Kreis gekennzeichnet werden, z.B.:
Wohnung im EG = ①
Wohnung im OG = ②
Wohnung im DG = ③
- Stellplätze, Terrassen und sonstige Freiflächen müssen mit Maßangaben versehen werden
- Garagen, Keller und sonstige Räume können entweder mit der gleichen Nummer wie die Wohnungen, zu denen sie gehören sollen, bezeichnet sein, oder sie werden als eigene selbständige Einheiten mit fortlaufender Nummerierung bezeichnet.
- Freiflächen (z.B. Terrassen, Gartenanteile) können keine eigenständigen Einheiten bilden. Sie müssen einer Wohnung oder Teileigentumseinheit zugeordnet werden.
- Gemeinschaftseigentum muss in den Grundrissplänen mit „G“ ohne Kreis gekennzeichnet sein.
- Gemeinschaftseigentum sind zwangsläufig Heizung, Anschlussraum, sonstige Technikräume, Treppenhaus, Flure und Gänge etc.
- Gemeinschaftseigentum sind alle Räume, Stellplätze und Freiflächen, die nicht Sondereigentum sind.
- Die Grundrisse müssen die Nutzungsbezeichnungen der Zimmer/Räume/Freiflächen/Stellplätze (z.B. Küche, Bad/WC, Stellplatz, Gartenanteil usw.) und die Zuteilungen des Eigentums (s.o.) enthalten.
- Bei einem Übergang vom Gemeinschafts- zum Sondereigentum sind Türen einzuzeichnen. (z.B. Treppenhaus zur Wohnung, Flur zum Keller).
- Ist ein Spitzboden vorhanden und begehbar/erreichbar, ist für diesen ein entsprechender Grundriss einzureichen, bei dem der Zugang eingezeichnet ist.
- Die Ansichten und Schnitte enthalten keine Nummerierungen, aber die jeweiligen Bezeichnungen der Stockwerke (KG, EG usw.).
- Bei bestehenden Objekten ist der sogenannte Istzustand, also so wie das Gebäude Vorort anzufinden ist, darzustellen.
- Bei zu errichtende Objekten werden die baugenehmigten Baupläne als Grundlage herangezogen.
- Die Aufteilungspläne dürfen nicht zusammengeklebt werden, Aufklebungen aufweisen oder mit Tippex korrigiert sein.
- Empfohlen wird
- unter jedem Plan einen Freiraum von 7 cm für unseren behördlichen Stempel zu lassen
- die Pläne auf der Frontseite entsprechend dem folgenden Muster zu beschriften:
Aufteilungsplan
Musterstraße 10, Ort
Grundrisse Erdgeschoss
Wie bekomme ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
für Eintragung eines Dauerwohnrechts
Sie müssen berechtigt sein, den Antrag zu stellen. Folgende Personen können einen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung stellen:
- Die Eigentümer einzeln oder gemeinsam
- Die erbbauberechtigten Personen einzeln oder gemeinsam
- Jeder, der ein rechtliches Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
- Jede Person, die eine Einverständniserklärung / Vollmacht eines oben genannten Antragsberechtigten vorlegen kann
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Ausgefüllter Antrag (1-fach)
- Nachweis, dass Sie eine antragsberechtigte Person sind, z.B. Aktueller Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Vollmacht
- Aufteilungsplan (3-fach), bestehend aus:
- Aktuellen amtlichen Lageplan im Maßstab 1 : 1000
- Grundrisse von allen Gebäudeteilen / Geschossen und auf dem Grundstück befindlichen Freiflächen, für die ein Dauerwohnrecht bestellt werden soll
- vorzugsweise im Maßstab 1 : 100 -
Welche Voraussetzungen müssen die Unterlagen erfüllen?
- Jeder Raum, einschließlich der Balkone und Dachterrassen,
- jede Terrasse
- und jede sonstige Freifläche (z.B. Gartenanteil)
die zum Dauerwohnrecht gehört, muss mit einer arabischen Ziffer in einem Kreis gekennzeichnet werden, z.B.: ①
- Terrassen und sonstige Freiflächen müssen mit Maßangaben versehen werden
- Die Grundrisse müssen die Nutzungsbezeichnungen der Zimmer/Räume/Freiflächen (z.B. Küche, Bad/WC, Gartenanteil usw.) enthalten.
- Das Dauerwohnrecht kann nur dann auf Freiflächen (z.B. Terrassen, Gartenanteile) erstreckt werden, wenn
- die Freifläche Teil einer Wohnung ist,
- diese Wohnung vom Dauerwohnrecht umfasst ist und
- die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache ist.
- Bei einem Übergang von Räumen, die nicht zum Dauerwohnrecht gehören, zu den Räumen, die zum Dauerwohnrecht gehören, sind Türen einzuzeichnen. (z.B. Treppenhaus zur Wohnung, Flur zum Keller).
- Bei bestehenden Objekten ist der sogenannte Istzustand, also so wie das Gebäude Vorort anzufinden ist, darzustellen.
- Bei zu errichtende Objekten werden die baugenehmigten Baupläne als Grundlage herangezogen.
- Die Aufteilungspläne dürfen nicht zusammengeklebt werden, Aufklebungen aufweisen oder mit Tippex korrigiert sein.
- Empfohlen wird
- unter jedem Plan einen Freiraum von 7 cm für unseren behördlichen Stempel zu lassen
- die Pläne auf der Frontseite entsprechend dem folgenden Muster zu beschriften:
Aufteilungsplan
Musterstraße 10, Ort
Grundrisse Erdgeschoss