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Bauen und Naturschutz

Informationen

Während eines Baugenehmigungsverfahrens (z. B. für den Neubau eines Gebäudes) werden von Seiten der Baubehörde verschiedene weitere Behörden beteiligt und können zu dem geplanten Bauvorhaben Stellung nehmen. So prüft die Naturschutzbehörde, ob Belange aus dem Bereich Naturschutz gegen das Bauvorhaben stehen. Das können zum einen kartierte und/oder gesetzlich geschützte Biotope, artschutzrechtliche Belange oder massive Veränderungen des Landschaftsbildes sein.

Vorrangig bei der Planung muss die Vermeidung und Verminderung von Eingriffen sein, z. B. durch Baumschutzmaßnahmen oder das Durchführen von Rodungsarbeiten außerhalb der Fortpflanzungszeiten von Tieren.

Ein allgemeiner Grundsatz im Bundesnaturschutzgesetz lautet:

„Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“

Meist stellt jegliche Bautätigkeit eine solche, nicht vermeidbare Beeinträchtigung dar. Durch vorausschauende Planung können Beeinträchtigung aber auch vermindert und minimiert werden. Die eingereichten Unterlagen müssen Aussagen über die Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Dies ist eine Voraussetzung für die positive Äußerung der  Naturschutzbehörde im Verfahren.

Diese Regelung, welche in ähnlicher Form auch im Baugesetzbuch vorkommt, wird häufig als „Eingriffsregelung“ bezeichnet.

Merkblatt Artenschutz bei Baumaßnahmen

Merkblatt

Die Eingriffsregelung

Ein Nehmen und Geben zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen

Eingriffe in Natur und Landschaft geschehen meistens im Zusammenhang mit Baumaßnahmen, aber auch durch Pflege- und Reinigungstätigkeiten. Die Eingriffsregelung ist gesetzlich in den §§ 14 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes und im § 1a des Baugesetzbuches verankert. An erster Stelle steht jedoch die Verpflichtung, Eingriffe zu vermeiden, wenn dies irgendwie möglich ist.

Bei Bauvorhaben innerhalb eines gültigen Bebauungsplanes sind die Ausgleichsmaßnahmen in den Festsetzungen der Bebauungsplan-Satzung enthalten. Die Umsetzung muss dann durch die Gemeinde geregelt und kontrolliert werden.

Beispiele für Ausgleichsflächen sind z. B. die Brachlegung von intensiv genutzten Acker- und Wiesenflächen, Extensivierung vorher intensiv genutzter Standort, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Anlage einer Obstwiese, Schaffung von Rohbodenstandorten, Entfernung von Verbau an Gewässern, Anbringen von Nisthilfen…

Bedingung zur Eignung einer Ausgleichsfläche ist die Möglichkeit der naturschutzfachlichen Aufwertung. Der Ausgleich ist zeitnah mit dem Eingriff herzustellen. Ein wichtiges Erfolgsrezept für einen möglichst effektiven Ausgleich ist die Erhöhung der biologischen Vielfalt vor Ort, das heißt, das ein vielfältiges Mosaik an verschiedenen Nahrungs- und Lebensräumen entstehen und erhalten werden soll. Wo z. B. schon viele Hecken vorhanden sind, wäre die Extensivierung oder Brachlegung von Flächen besser, dagegen kann in einer ausgeräumten Landschaft schon eine Hecke oder ein Baum für die Natur Gold wert sein.

Adresse und Kontakt

Landratsamt Fürth
Untere Naturschutzbehörde
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Fax: 0911 9773 1402

 

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Fachlicher Bereich

Ansprechpartner

Frau C. Engelbrecht

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1422
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
  • Ammerndorf
  • Langenzenn
  • Obermichelbach
  • Puschendorf
  • Roßtal
  • Tuchenbach
Vertretung

Herr S. Behrends 1463

Sachgebiet

SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -

Ansprechpartner

Herr S. Behrends

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1463
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
  • Cadolzburg
  • Seukendorf
  • Veitsbronn
  • Zirndorf
Vertretung

Frau C. Engelbrecht 1422

Sachgebiet

SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -

Ansprechpartner

Frau A. Koch

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1462
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständigkeitsbereich
  • Großhabersdorf
  • Oberasbach
  • Stein
  • Wilhermsdorf
Vertretung

Frau C. Engelbrecht 1422

Sachgebiet

SG42 Umwelt- und Naturschutz - Technik -

Rechtlicher Bereich

Ansprechpartner

Herr S. Koch

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1450
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Stellvertretende Leitung im Bereich Artenschutzrecht
  • Artenschutz national (rechtlich):
  • Tötung, Zerstörung von Lebensraum (§44 BNatSchG)
  • Förderung Landschaftspflegerische Maßnahmen nach LNPR
  • zum Teil Waldrecht/Forstrecht (je nach Zuständigkeit)
  • Sonstiger Rechtsvollzug: nach örtl. Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich
  • LNPR: gesamter Landkreis
  • Artenschutz national:
  • Wolf
  • Säugetiere und Vögel
  • Sonstiger Rechtsvollzug: Cadolzburg, Wilhermsdorf, Zirndorf
Vertretung

Frau S. Aichinger 1404

Sachgebiet

SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -

Ansprechpartner

Frau S. Aichinger

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1404
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Stellvertretende Leitung im Bereich Naturschutzrecht
  • Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
  • Landschaftsschutzgebiete (rechtlich):
  • Anzeige-, Erlaubnis- und Befreiungsverfahren
  • Ausweisungsverfahren und Vollzug von Schutzgebietsverordnungen bei geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern
  • einstweilige Sicherstellung von Landschaftsbestandteilen
  • Dauergrünlandumbruch
  • Dauergrünlandumwandlung
  • Sonstiger Rechtsvollzug: nach örtl. Zuständigkeit
Zuständigkeitsbereich
  • Gesamter Landkreis bis auf sonstiger Rechtsvollzug
  • Sonstiger Rechtsvollzug: Langenzenn, Puschendorf, Obermichelbach, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn
Vertretung

Herr S. Koch 1450

Sachgebiet

SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -

Ansprechpartner

Herr N. Ell

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1419
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Vollzug des Internationalen Artenschutzes
  • Angelegenheiten der Naturschutzwacht und alle naturschutzrechtlichen Anfragen innerhalb der Gemeinde Großhabersdorf
Zuständigkeitsbereich
  • Internationaler Artenschutz und Angelegenheiten der Naturschutzwacht für den gesamten Landkreis
  • Naturschutzrechtliche Anfragen nur für das Gemeindegebiet Großhabersdorf
Vertretung

Herr S. Koch 1450

Sachgebiet

SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -

Ansprechpartner

Frau M. Roth

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1411
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Naturschutz- und Artenschutz
Zuständigkeitsbereich
    Vertretung

    Frau S. Aichinger 1404

    Sachgebiet

    SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -