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Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser muss vor Bezug und Unterzeichnung des Mietvertrages beim Vermieter vorgelegt werden. 

Dabei unterscheidet man zwischen einem allgemeinen und bestimmten Wohnberechtigungsschein. Beide können Sie bei uns beantragen und sind 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit der Sie in ganz Bayern nachweisen können, dass Sie zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung berechtigt sind. Bei Bewerbung auf eine Wohnung bzw. vor Bezug einer Wohnung müssen Sie die Bescheinigung beim Vermieter oder dem jeweiligen Wohnungsamt vorlegen.

Das Landratsamt Fürth kann Ihnen einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein ausstellen, wenn Sie im Landkreis Fürth wohnen und gemeldet sind. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung, sich unbedingt mit dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, in dessen Bezirk Sie zukünftig wohnen wollen.

Der bestimmte Wohnberechtigungsschein wird auf eine konkrete Wohnung ausgestellt und berechtigt Sie zum Bezug dieser bestimmten Wohnung. Sie können den Antrag bei uns im Landratsamt Fürth stellen, wenn Sie eine konkrete Wohnung im Landkreis Fürth in Aussicht haben.

Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

  • Die Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
  • Die Wohnungsgröße muss an die Anzahl der Haushaltsangehörigen angepasst sein
  • Der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland muss gewährleistet sein
  • Bei Ausländern muss der Aufenthaltstitel mindestens noch 1 Jahr Gültigkeit haben.

Folgende Unterlagen benötigen wir für eine Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins:

  • Antragsformular auf Feststellung der Wohnberechtigung
  • Formular Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
  • Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass
  • Ausweis der Schwerbehinderung, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt
  • Heiratsurkunde, wenn die Ehe in den letzten 7 Jahren geschlossen wurde
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft

Zusätzlich für einen bestimmten Wohnberechtigungsschein:

  • Wohnungsbeschreibung des Vermieters 

Wichtiger Hinweis

Bei der Suche einer Wohnung können wir Ihnen nicht behilflich sein.
Wir können Ihnen lediglich die Vermieterliste zukommen lassen, in der die Vermieter öffentlich-geförderter Wohnungen des Landkreises Fürths aufgeführt sind.
Sollten Sie spontan obdachlos werden/geworden sein, wenden Sie sich für eine erste Unterbringung an ihre Heimatgemeinde.

Kontakt

Frau Pfändtner

Telefon: 0911/9773-1532
E-Mail:

Frau Papadoudi-Mpourmpoulis

Telefon: 0911/9773-1534
E-Mail: