Integrationskurs
Deutsch zu lernen ist der Beginn einer gelingenden Integration. Lernen Sie darüber hinaus die deutsche Kultur und ihre Geschichte kennen und erfahren Sie mehr über die deutsche Rechtsordnung.
All das ist wichtig und hilft Ihnen z. B. beim Ausfüllen von Anträgen, der Arbeitsplatzsuche, der Unterstützung Ihrer Kinder in der Schule und dem sonstigen alltäglichen Umgang mit Menschen und neuen Bekannten.
Nachfolgend erfahren sie alles rund um das Thema Integrationskurs.
Weiterführende Informationen
Über die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie Ihren jeweiligen Formulardownload:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integrationskurse
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE), je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 UE betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 UE absolvieren.
Der Sprachkurs:
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE), in den speziellen Kursen bis zu 900 UE, im Intensivkurs 400 UE.
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Arbeit und Beruf
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Einkaufen/Handel/Konsum
- Freizeit und soziale Kontakte
- Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
- Medien und Mediennutzung
- Wohnen.
Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie zum Beispiel an einem Jugendintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Jugendliche interessieren, wie etwa die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Der Orientierungskurs:
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs.
Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Im Intensivkurs umfasst er 30 UE.
Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:
- die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
- Rechte und Pflichten in Deutschland
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab.
Vollzeit oder Teilzeit?
Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Grundsätzlich wird der Integrationskurs in Vollzeit besucht.
Ein Teilzeitkurs bietet sich in Ausnahmefällen an, beispielsweise wenn Sie berufstätig sind. Möglich sind dann auch Nachmittags- und Abendkurse.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Vor Beginn des Integrationskurses führt der Kursträger einen Einstufungstest durch. Das Ergebnis hilft ihm, zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre.
Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten stellen. Sie können dann auch noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung teilnehmen.
Den Antrag richten Sie bitte an die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Kursabschnitte überspringen und Kursträger wechseln
Sie dürfen Kursabschnitte überspringen, und Sie können einzelne Kursabschnitte wiederholen, auch wenn Sie bereits 1200 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Dann müssen Sie allerdings den Kurs selbst bezahlen.
Bei Vorliegen besonderer Umstände, insbesondere im Falle eines Umzugs, eines Wechsels zwischen Teilzeit- und Vollzeitkursen, zur Ermöglichung der Kinderbetreuung oder zur Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit dürfen Sie den Kursträger wechseln.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Zusammen mit Gleichgesinnten lernt es sich am besten. Das gilt auch für Integrationskurse. Deshalb gibt es neben dem Allgemeinen Integrationskurs auch spezielle Integrationskurse.
Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Rechte
Im Allgemeinen haben Sie das Recht, sich einen Kursträger in Ihrer Nähe frei auszusuchen. Soweit das Bundesamt Sie aber aufgrund einer vorhandenen Teilnahmeverpflichtung einem konkreten Integrationskurs zuweist, ist diese Zuweisung verbindlich. Auch als Teilnahmeberechtigte, die nicht zum Besuch des Integrationskurses verpflichtet sind, können Sie vom Bundesamt auf einen konkreten Integrationskurs verwiesen und zur Teilnahme an diesem aufgefordert werden.
Wenn Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, muss Ihnen der Kursträger den voraussichtlichen Beginn des Kurses bestätigen. Der Kurs sollte spätestens sechs Wochen nach Ihrer Kursanmeldung beginnen. Der Kursträger muss Ihnen mitteilen, wenn innerhalb dieser sechs Wochen kein Kurs beginnt.
Kommt ein Kurs innerhalb von sechs Wochen nach der Anmeldung oder Zuweisung nicht zustande, soll das Bundesamt Teilnahmeverpflichtete einem anderen Kursträger mit einem entsprechenden Kursangebot zuweisen. Teilnahmeberechtigte kann das Bundesamt an einen anderen Kursträger mit entsprechendem Kursangebot verweisen.
Während des Kurses haben Sie ein Recht auf:
- regelmäßigen Unterricht
- gut ausgebildete Lehrer
- gut ausgestattete Unterrichtsräume.
- Sie haben zudem das Recht auf eine Bescheinigung, wenn Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Tipp:
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie die Teilnahmeberechtigung erhalten haben, den Abschlusstest bestehen, können Sie die Hälfte des Geldes, das Sie für den Kurs bezahlt haben, zurück bekommen.
Pflichten
Wenn Sie als Teilnahmeverpflichteter durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einem Kursträger zugewiesen wurden, sind Sie verpflichtet, dieser Aufforderung zur Kursteilnahme Folge zu leisten.
Zu Ihren Pflichten zählt auch, dass Sie ordnungsgemäß am Unterricht teilnehmen. Ordnungsgemäß heißt, dass sie regelmäßig zum Unterricht kommen und die Abschlusstests machen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich unverzüglich zu einem Integrationskurs anmelden. Zudem müssen Sie vor Beginn jedes Kursabschnittes einen Kostenbeitrag bezahlen, wenn Sie nicht von den Kosten befreit wurden. Kommen Sie nicht zum Unterricht, müssen Sie den Kostenbeitrag für den laufenden Kursabschnitt im Regelfall trotzdem zahlen.
Den Antrag auf Kostenbefreiung müssen Sie immer vor Beginn des Integrationskurses stellen. Wenn Sie den Antrag erst im Laufe eines Kursabschnittes einreichen, können Sie erst ab dem folgenden Kursabschnitt von den Kosten befreit werden.
Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilnehmen. Er besteht aus einer Sprachprüfung und dem Test "Leben in Deutschland".
Zertifikat Integrationskurs
Der Abschlusstest besteht aus zwei Prüfungen:
- dem Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ)
- dem Test "Leben in Deutschland
In der Sprachprüfung DTZ können Sie im Gesamtergebnis das Sprachniveau A2 oder B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Wenn Sie die Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den Test "Leben in Deutschland" bestehen, haben Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen und erhalten das "Zertifikat Integrationskurs".
Zudem haben Sie bei einer Teilnahme an dem Test „Leben in Deutschland“ die Möglichkeit, auch die für die Einbürgerung geforderten Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG), wenn Sie bei diesem mindestens 17 Punkten erreicht haben.
Das Zertifikat bietet viele Vorteile
Das „Zertifikat Integrationskurs“ bietet Ihnen viele Vorteile. Es bescheinigt ausreichende Deutschkenntnisse und wichtige Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft.
Tipp:
Das "Zertifikat Integrationskurs" kann Ihnen auch die Einbürgerung erleichtern. Wird durch das Zertifikat die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, können Sie nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG) damit die deutsche Staatsbürgerschaft schon nach sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragen – normal sind acht Jahre.
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs können Sie außerdem Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Diese werden bei einem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gefordert.
Sie suchen einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe? Mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes, WebGIS, finden Sie ihn.
Ihnen werden Anschrift und Telefonnummer sowie ein Ansprechpartner angezeigt. Dazu müssen Sie nur Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort eingeben.
Das Angebot an Integrationskursen, einschließlich verfügbarer Kursplätze, können Sie auch über die Plattform KURSNET der Bundesagentur für Arbeit abfragen. Hier können Sie auch sehen, wann und wo ein Platz in einem Integrationskurs frei ist.
Probieren Sie es aus!
Der Abschlusstest besteht aus zwei Prüfungen:
- dem Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ)
- dem Test “Leben in Deutschland”
In der Sprachprüfung DTZ können Sie im Gesamtergebnis das Sprachniveau A2 oder B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Wenn Sie die Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den Test "Leben in Deutschland" bestehen, haben Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen und erhalten das "Zertifikat Integrationskurs".
Zudem haben Sie bei einer Teilnahme an dem Test „Leben in Deutschland“ die Möglichkeit, auch die für die Einbürgerung geforderten Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG), wenn Sie bei diesem mindestens 17 Punkten erreicht haben.
Das Zertifikat bietet viele Vorteile
Das „Zertifikat Integrationskurs“ bietet Ihnen viele Vorteile. Es bescheinigt ausreichende Deutschkenntnisse und wichtige Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft.
Tipp:
Das "Zertifikat Integrationskurs" kann Ihnen auch die Einbürgerung erleichtern. Wird durch das Zertifikat die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, können Sie nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG) damit die deutsche Staatsbürgerschaft schon nach sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragen – normal sind acht Jahre.
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs können Sie außerdem Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Diese werden bei einem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gefordert.
Sie suchen einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe? Mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes, WebGIS, finden Sie ihn.
Ihnen werden Anschrift und Telefonnummer sowie ein Ansprechpartner angezeigt. Dazu müssen Sie nur Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort eingeben.
Das Angebot an Integrationskursen, einschließlich verfügbarer Kursplätze, können Sie auch über die Plattform KURSNET der Bundesagentur für Arbeit abfragen. Hier können Sie auch sehen, wann und wo ein Platz in einem Integrationskurs frei ist.
Probieren Sie es aus!
Der Abschlusstest besteht aus zwei Prüfungen:
- dem Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ)
- dem Test "Leben in Deutschland"
In der Sprachprüfung DTZ können Sie im Gesamtergebnis das Sprachniveau A2 oder B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Wenn Sie die Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den Test "Leben in Deutschland" bestehen, haben Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen und erhalten das "Zertifikat Integrationskurs".
Zudem haben Sie bei einer Teilnahme an dem Test „Leben in Deutschland“ die Möglichkeit, auch die für die Einbürgerung geforderten Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG), wenn Sie bei diesem mindestens 17 Punkten erreicht haben.
Das Zertifikat bietet viele Vorteile
Das „Zertifikat Integrationskurs“ bietet Ihnen viele Vorteile. Es bescheinigt ausreichende Deutschkenntnisse und wichtige Grundkenntnisse über die deutsche Gesellschaft.
Tipp:
Das "Zertifikat Integrationskurs" kann Ihnen auch die Einbürgerung erleichtern. Wird durch das Zertifikat die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen, können Sie nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG) damit die deutsche Staatsbürgerschaft schon nach sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragen – normal sind acht Jahre.
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs können Sie außerdem Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Diese werden bei einem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gefordert.