Wohnraumförderung
- Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung -
Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen für Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Folgende Maßnahmen können beispielsweise gefördert werden:
- Treppenlift
- Badumbau
- Barrierefreier Zugang zum Haus
- etc.
Bitte beachten Sie:
Bei der Förderung von Mehrfamilienhäusern müssen Sie sich an die Wohnraumförderstelle der Regierung von Mittelfranken in Ansbach wenden.
Wann und wie werde ich gefördert?
Damit Sie gefördert werden können,
- müssen Ihre Einkünfte bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
- muss eine Behinderung vorliegen.
- muss die Maßnahme geeignet und angemessen sein.
- Antrag
- Formular Einkommenserklärung des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
- Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück z.B. Grundbuchauszug
- Kopie des amtlichen Ausweises des Eigentümers (zusätzlich Legitimationstermin in der Dienststelle)
- Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest
- Kostenvoranschläge
- Planskizze / Grundrissplan mit eingezeichneter Maßnahme
- Bescheid über Zuschuss der Pflegekasse
- Finanzierungsnachweise bzw. Eigenkapitalnachweis z.B. Kontoauszug
Wann erhalte ich das Fördergeld?
Das Geld wird grundsätzlich mit Umsetzung der Maßnahme ausbezahlt.
Bitte bedenken Sie, dass im Regelfall vor der Auszahlung eine Baukotrolle stattfinden muss.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden, damit eine Auszahlung erfolgen kann:
- Ratenabrufformular
- Rechnungen