Kleinprojektefonds
Unterstützung Bürgerengagement
Für Vereine und lokale Initiativen, bietet LEADER neben einer regulären Projektförderung auch die Möglichkeit, aus einem Fördertopf für Kleinprojekte "Unterstützung Bürgerengagement" unbürokratisch Zuschüsse zu erhalten.
In diesem Rahmen sollen formlos Projekte bis max. 5.000 Euro gefördert werden. Unterstützt werden Maßnahmen und Aktionen im Landkreis Fürth,
- die zur Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen,
- die sich durch ehrenamtliches Engagement auszeichnen und
- die als innovativ bzw. neuartig einzustufen sind.
Der lokale Akteur schließt zu seiner geplanten Maßnahme eine Zielvereinbarung mit der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Region Landkreis Fürth e.V. (LAG) ab. Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie in unseren Regelungen.
Wann wird gefördert?
- Am 12. März 26 wird in der Steuerkreissitzung über alle bis zum 23. Februar 26 eingereichten Anträge entschieden.
- Gefördert werden bewilligte Projekte ab der Unterzeichnung der Zielvereinbarung.
- Vorher darf mit beantragten Projektbestandteilen nicht begonnen werden.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen, die das Bürgerengagement stärken (Wer ist beteiligt? Wo liegt das Bürgerengagement? Was wollen wir gemeinsam erreichen?)
- Maßnahmen im Landkreis Fürth.
- Maßnahmen, die zu mind. einen Entwicklungs- oder Handlungsziel der LES beitragen.
- Kooperative Maßnahmen, bei denen mehrere Personen beteiligt sind.
- Innovative bzw. neuartige Maßnahmen.
- Förderung: 80 % der Gesamtkosten (netto) mit einem Maximalbetrag von 5.000 €.
Was ist ausgeschlossen?
- Turnusmäßig stattfindende Maßnahmen.
- Maßnahmen außerhalb des Landkreises Fürth
- Mehr als zwei unterstützen Maßnahmen pro Akteur in der laufenden Förderperiode.
- Wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens und Begünstigung von Unternehmen.
- Kommunale Körperschaften, Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die politische Ziele verfolgen.
Wer wird unterstützt?
- Vereine, Organisationen sowie Initiativen, die im Landkreis Fürth tätig sind und das kulturelle, soziale und ökologische Leben im LAG-Gebiet fördern und so zur regionalen Identität des Landkreises Fürth einen Beitrag leisten.
- Handelt es sich um eine Gruppierung (z. B. Projektgruppe) ohne eigene Rechtsform, so gehen die beteiligten lokalen Akteure aus den eingereichten Unterlagen klar hervor.
Bewerbungsverfahren
- Online-Anfrage mit kurzer Darstellung der geplanten Einzelmaßnahme und angefragter Höhe der Unterstützung bis zum 26.10.2025 (Das Formular finden Sie hier).
- Antragstellerinnen und Antragssteller stellen ihr Vorhaben dem Steuerkreis am 26.11.25 vor.
- Der Steuerkreis der LAG entscheidet am 26.11.25 über die Unterstützung.
- Die LAG schließt eine Zielvereinbarung zur Durchführung der Einzelmaßnahmen mit dem lokalen Akteur ab.
Umsetzung und Abrechnung
- Der lokale Akteur weist die Durchführung der Einzelmaßnahme nach (kurzer Sachbericht, Pressebericht, Fotos).
- Die LAG bezahlt dem lokalen Akteur die vereinbarte Unterstützung, wenn die Einzelmaßnahme wie vereinbart durchgeführt wurde.