Personenstands-, Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit
Das Sachgebiet Personenstands-, Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit hat vielfältige Aufgaben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausländerwesen befassen sich mit dem kompletten Bereich des Aufenthaltsrechtes für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
So sind sie unter anderem dafür zuständig, Aufenthaltstitel zu erteilen und beraten über die Möglichkeiten des ausländerrechtlichen Aufenthaltes in Deutschland. Daneben kann man bei uns Verpflichtungserklärungen erhalten, um ausländische Gäste einzuladen, die für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland kommen wollen und dafür bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.
Im Bereich Staatsangehörigkeit können Sie bei uns u.a. die Einbürgerung beantragen. Wir beraten Sie, wann und unter welchen Voraussetzungen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Auch zu sonstigen Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit können Sie sich an uns wenden.
Im Bereich des Personenstandswesen sind wir zuständig für die Änderung von Namen und Vornamen sowie für Vorbeglaubigungen.
Außerdem sind wir im Bereich des Standesamtswesen Ansprechpartner der Gemeinden und Städte im Landkreis und unterstützen die Standesbeamten Vorort bei Ihrer täglichen Arbeit.