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Bodenschutz

und Altlasten

Der Vollzug des Bodenschutzes beruht im Wesentlichen auf dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), dem Bayerischen Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) sowie der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV). Beim Vollzug der Bodenschutzgesetze arbeitet das Landratsamt Fürth eng mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als zuständige Fachbehörde zusammen. Weitere mitwirkende Fachbehörden sind das Gesundheitsamt sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Bayerisches Landesamt für Umwelt zum Themenbereich Altlasten

Altlasten

kurz erklärt

Das Landesamt für Umwelt erfasst im Altlastenkataster Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen. Die Daten hierzu werden von den Kreisverwaltungsbehörden erhoben.

Sogenannte Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind im Wesentlichen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Altablagerungen), stillgelegte Industriestandorte (Altstandorte) und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Der Begriff der schädlichen Bodenveränderung umfasst nicht nur in der Vergangenheit verursachte Bodenbeeinträchtigungen, sondern auch aktuelle, durch den laufenden Betrieb hervorgerufene Beeinträchtigungen.

Bei den im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsflächen erfassten Grundstücken handelt es sich um Flächen, für die zum Teil noch keine gesicherten Daten/Untersuchungen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Gefahrenverdacht z.B. aufgrund der Ergebnisse einer Bodenuntersuchung nicht bestätigt.

Auskünfte aus dem Altlastenkataster

Auskünfte zu einem möglichen Altlastverdacht auf einem Grundstück im Landkreis Fürth werden vom Landratsamt Fürth, Sachgebiet Umweltschutz, erteilt. Anfragen sind unter Nennung der Adresse (Straße, Hausnummer) und der Flurnummer und der Gemarkung des fraglichen Grundstücks an das Landratsamt Fürth zu richten. Da es sich bei diesen Auskünften in der Regel um personenbezogene Daten handelt, können Auskünfte nur an den Grundstückseigentümer selbst oder einem von ihm Bevollmächtigten erteilt werden. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage eine entsprechende Vollmacht bei, sofern Sie nicht der Eigentümer sind.

Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.

Ablaufphasen einer Altlastenuntersuchung/-Sanierung

- vereinfachte Darstellung, Abweichungen möglich

Eine im Altlastenkataster enthaltene Verdachtsfläche wird (gemäß ihrer vermuteten Umweltrelevanz) in der Regel zunächst im Rahmen einer Amtsermittlung von behördlicher Seite untersucht. Die Amtsermittlung gliedert sich in zwei Phasen: die Historische Recherche, welche dem Landratsamt Fürth obliegt, sowie die Orientierende Untersuchung, für welche das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zuständig ist.

1.1 Historische Recherche

Bei der Historischen Erkundung werden sämtliche Informationen über frühere und gegenwärtige Nutzung der Fläche gesammelt. Sie soll eine Grundlage für eine zielgerichtete Beprobungsstrategie liefern.

1.2 Orientierende Untersuchung

Basierend auf den aufgrund der Historischen Erkundung gewonnenen Erkenntnissen führt das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg eine Orientierende Untersuchung durch. Ziel dieser Untersuchung ist es, den bestehenden Anfangsverdacht entweder auszuräumen oder zu erhärten.

Hat sich der bestehende Anfangsverdacht im Zuge der Orientierenden Untersuchung hinreichend erhärtet, ordnet das Landratsamt Fürth an, dass der Untersuchungspflichtige die notwendigen Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung durchzuführen hat. Die Detailuntersuchung ist eine vertiefte weitere Untersuchung, die insbesondere der Feststellung von Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen dient.

Untersuchungspflichtiger kann z. B. der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sein.

Die Ergebnisse der Detailuntersuchung sind unter Beachtung der Gegebenheiten des Einzelfalls daraufhin zu bewerten, inwieweit Sanierungsmaßnahmen oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen erforderlich sind. Sanierungsmaßnahmen dienen im Wesentlichen der Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe; Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind gegenüber einer Sanierung nachrangig und werden nur dann in Erwägung gezogen, wenn eine Sanierung aus Gründen der technischen Unmöglichkeit oder wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit nicht realisiert werden kann.

Zur Durchführung solcher Maßnahmen kann wie bei der Detailuntersuchung z.B. der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück verpflichtet werden.

Wurde der bestehende Anfangsverdacht ausgeräumt (z.B. aufgrund der Orientierenden Untersuchung) oder das Grundstück saniert, so wird es in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg vom Landratsamt Fürth aus dem Altlastenkataster entlassen.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau A. Barz

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1414
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Bodenschutzrecht
  • Altlastenkataster Auskünfte
  • AwSV wassergefährdende Stoffe
Zuständigkeitsbereich
  • Gesamter Landkreis Fürth
Vertretung

Herr M. Scheiderer 1406

Sachgebiet

SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -

Ansprechpartner

Herr M. Scheiderer

Arbeitsbereichsleitung


Telefon: 0911 / 9773 - 1406
E-mail:

Abteilung

Abteilung 4 Bau- und Umweltangelegenheiten

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Stellvertretende Leitung Sachgebiet 41
  • Bodenschutzrecht
  • ErsatzbaustoffV
  • Anfragen zu Verwertungsmaßnahmen (insb. Bauschutt, Ziegelbruch, Boden)
  • Ausnahmen nach § 28 KrWG
  • Deponien (Rangau, Horbach, Siegelsdorf)
  • illegale Abfallablagerungen Vollzug (Region 1)
  • Umweltinformationen
  • EWKKennzV
  • EWKVerbotsV
  • VerpackG
Zuständigkeitsbereich
  • gesamter Landkreis
Vertretung

Frau A. Barz 1414, Frau E. Petridis 1409, Frau T. Hartmann 1405

Sachgebiet

SG41 Umwelt- und Naturschutz - Recht -

Öffnungszeiten

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