Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz: Einführung der Bezahlkarte im Landkreis Fürth
03.07.2024 | Landkreis Fuerth
Dies bedeutet, dass alle Leistungsempfänger ab dem Alter von 14 Jahren ihre Bezahlkarte bei ihrem nächsten regulären Auszahlungstermin erhalten. Es finden ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen auf Konten oder Barauszahlungen der Leistungen mehr statt. Stattdessen wird der Betrag direkt auf die Bezahlkarte überwiesen.
Pro Person und Karte können künftig maximal 50 Euro im Monat in bar abgehoben werden. Mit der Bezahlkarte kann dann in allen Geschäften bezahlt werden, die eine Mastercard akzeptieren.
Überweisungen und Lastschriften sind grundsätzlich nur an freigeschaltete Zahlungsempfänger möglich. Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat hierfür eine sogenannte Whitelist erstellt. Diese kann auf Anfrage erweitert werden, etwa auf Anwälte, Sportvereine oder Schulen, die noch nicht verzeichnet sind.
Überweisungen ins Ausland und online-Einkäufe sind, mit Ausnahme des ÖPNV und des Deutschlandtickets, nicht möglich. Die Bezahlkarte ist deutschlandweit einsetzbar, es sei denn, die Inhaberin oder der Inhaber der Karte unterliegt einer asyl- und ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung des Aufenthalts.
Mit Hilfe einer mehrsprachigen App oder über die Website kann der verfügbare Geldbetrag und die Umsätze eingesehen werden. Sogenannte Chatpots geben im Chat oder am Telefon in vielen verschieden Sprachen Auskunft zu den häufigsten Fragen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte im Landkreis Fürth erhielten Informationen von Seiten verschiedener Stellen des Landratsamts. Auch ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich konnten in einer Online-Runde offene Fragen klären.
Details zur Bezahlkarte finden Sie unter www.bezahlkarte.eu
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