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Aufhebung der Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Rednitz

04.02.2026  |  Landkreis Fuerth

Das Landratsamt Fürth hat am 24. Oktober 2025 zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Eine davon schränkte vorübergehend den öffentlichen Gebrauch der Rednitz im Bereich Oberasbach ein, während die andere das Betreten des Bereichs unterhalb der Stahlbrücke (ehemalige Bibertbahntrasse) untersagt.

Das Betretungsverbot an der Stahlbrücke ist zum 31. Januar 2026 ausgelaufen. Die Einschränkungen des Gemeingebrauchs auf der Rednitz sind mit dem Amtsblatt Nr. 2, Veröffentlichung Nr. 
13 vom 04.02.2026 aufgehoben. Grund dafür ist die erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Sicherung der Bauteile an der Stahlbrücke.

Weitere Informationen: 
Amtsblatt & Bekanntmachungen 
Pressemeldung vom 24.10.2025 Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Rednitz sowie Betretungsverbot im Bereich der Stahlbrücke in Oberasbach 

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