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Die Ausländerbehörde informiert: Digitales Passfoto ab 01.05.2025 Pflicht

02.04.2025  |  News Kategorien

Ab dem 1.5.2025 gilt bundesweit eine neue Regelung für Passfotos: Nur noch digital erstellte und verschlüsselt übermittelte Lichtbilder dürfen für amtliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und Aufenthaltstitel verwendet werden.

Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf den Weg gebracht wurde. Ziel ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Passfotos zu erhöhen und eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen.

Die Erstellung dieser digitalen Fotos darf ausschließlich durch registrierte Fotografen oder zertifizierte Dienstleister erfolgen. Die Bilder werden dabei direkt nach der Aufnahme verschlüsselt in eine sichere Cloud geladen. Für die Verwendung in der Behörde erhalten Bürgerinnen und Bürger einen QR-Code, der vor Ort vorgelegt wird. Dieser Code ermöglicht den sicheren Zugriff auf das Foto durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Regionale Vorbereitungen laufen

Laut BMI haben bislang drei Dienstleister die notwendige Zertifizierung beantragt – darunter die Drogeriekette dm und der Fotofachverband RingFoto. Weitere Anbieter könnten folgen, um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen.

Fotoautomat im Landratsamt geplant

Auch das Landratsamt Fürth bereitet sich auf die Umstellung vor. Geplant ist die Aufstellung eines speziellen Lichtbildautomaten im Gebäude des Amtes, der für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Verfügung stehen soll, die einen Antragstermin in der Ausländerbehörde wahrnehmen. Der Automat wird ebenfalls digitale, verschlüsselte Passbilder erstellen können. Ein konkreter Liefertermin von Seiten der Bundesdruckerei steht jedoch noch aus. Sobald das Gerät bereitsteht, werden wir informieren. 

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