Einschränkung des Gemeingebrauchs auf der Rednitz sowie Betretungsverbot im Bereich der Stahlbrücke in Oberasbach
24.10.2025 | Landkreis Fuerth
Gefahrenlage führt zu temporärem Nutzungsverbot
Im Bereich Rothenburger Straße in Oberasbach ist jegliche Benutzung der Rednitz, insbesondere Baden und das Befahren mit Fahrzeugen aller Art, bis auf Weiteres untersagt. Die Maßnahme betrifft den Bereich ab Beginn der Kanuslalomstrecke des Kanuvereins SGV 1883 bis 20 Meter unterhalb der ehemaligen Eisenbahnbrücke. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und ist bis auf Weiteres gültig.
Das Betretungsverbot im Bereich der ehemaligen Eisenbahnbrücke erstreckt sich in Oberasbach auf das Gebiet nordöstlich des Abwasserhebewerks an der Rothenburger Straße sowie westlich der Rednitz. Für diesen Bereich gilt ab sofort bis zum 07.11.2025 ein absolutes Betretungsverbot. Der Aufenthalt auf allen dort befindlichen baulichen Anlagen sowie darunter ist untersagt.
Die beigefügten Lagepläne sind Bestandteil der Verfügungen und zeigen die betroffenen Zonen. Die Maßnahmen sind notwendig geworden, um akute Gefahren durch die aktuelle bauliche Situation der Stahlbrücke und die daraus folgende Unfallgefahr zu reduzieren.
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