Frühling am Hainberg: Brutschutz im Naturschutzgebiet
13.04.2026 | Landkreis Fuerth
Diese Maßnahme ergänzt den Schutz der ganzjährig geschützten Kernzone und soll sicherstellen, dass die heimische Vogelwelt bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht gestört wird.
Schutz für unsichtbare Nester
Besonders am Boden brütende Vogelarten benötigen nun viel Ruhe und Schutz. Ein Beispiel ist die Heidelerche, die in Bayern als stark gefährdet gilt und ihre Nester gut getarnt im lichten Gras anlegt. Genau diese Tarnung birgt die Gefahr, dass Nester leicht übersehen werden. Werden die Vögel zu oft aufgeschreckt, kühlen ihre Eier aus und der Bruterfolg ist dahin. Aus diesem Grund ist es so wichtig, auf den Wegen zu bleiben und Hunde – unabhängig von der Brutschutzzeit – das ganze Jahr über anzuleinen.
Diese Regelungen wirken sich auch auf beliebte Bereiche innerhalb des Naturschutzgebietes aus, wie etwa den idyllisch gelegenen Weiher. Er grenzt im Norden direkt an die Kernzone an und liegt ansonsten vollständig innerhalb der Brutschutzzone. Da dorthin kein befestigter Weg führt, ist ein Abstecher ans Wasser von April bis Juni leider nicht möglich, ohne gegen das geltende Wegegebot zu verstoßen. Die beste-
henden Trampelpfade gelten nicht als befestigte Wege und dürfen nur außerhalb der dreimonatigen Schutzzeit genutzt werden.
Die Vorgaben rund um den Weiher sind zwar nicht neu, rücken aber durch eine Veränderung im Gebiet stärker in den Fokus. Im November 2025 wurden zwei Wege, die nah am Weiher verliefen, zum Schutz wertvoller Biotopbäume und zur Sicherheit aller Besucher zurückgebaut. Rücksichtsvolles Verhalten trägt dazu bei, dass Erholungsspaziergänge mit dem Naturschutz im Einklang stehen und die Artenvielfalt erhalten bleibt. So entdecken Naturfreunde neben der Heidelerche auch in Zukunft Vertreter der Vogelwelt wie Grünspecht, Singdrossel, Rotkehlchen und Pirol oder Insekten wie die Sandbiene, die Blaufügelige Ödlandschrecke und den Schwalbenschwanz.
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