Skip to main content

Klein, giftig, gefährlich: Landkreis Fürth macht auf Zigarettenkippen als Umweltgefahr aufmerksam

22.04.2025  |  News Kategorien

Wer seine Zigarette einfach auf den Boden wirft, mag das als Kavaliersdelikt betrachten – doch die kleinen Stummel haben es in sich.

Im Landkreis Fürth wird nun mit Nachdruck auf die Umweltfolgen von Zigarettenkippen aufmerksam gemacht. Bei einem Termin in Oberasbach informierten Landrat Bernd Obst, Bürgermeisterin Birgit Huber sowie Fachleute aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz über die Hintergründe. Mit dabei war auch die engagierte Bürgerin Ingeborg Zeilinger aus Oberasbach, die das Thema ins Rollen brachte. 

Zigarettenkippen sind kein harmloser Abfall 

„Ein einziger achtlos weggeworfener Zigarettenstummel kann bis zu 60 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen“, betonte Landrat Bernd Obst. „Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, wie schädlich vor allem die kleinen Filter für unsere Umwelt und damit auch für uns selbst sind.“ 

Die Filter bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat und enthalten Schadstoffe wie Nikotin, Arsen, Blei, Chrom oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese können bei Regen ausgewaschen werden und über Böden und Gewässer in die Nahrungskette gelangen. Besonders bedenklich: Auch Tiere können die Kippen mit Nahrung verwechseln. 

Lange Verrottungszeit – große Wirkung 

Die Verrottungszeit einer Zigarettenkippe kann – je nach Umweltbedingungen – bis zu 15 Jahre betragen. Während dieser Zeit gelangen die im Filter enthaltenen Giftstoffe kontinuierlich in die Umwelt. Kinder, die auf Kippen stoßen, können sich vergiften, Tiere tragen das Risiko schwerer Gesundheitsschäden. 

Rechtliche Lage und Bußgelder 

„Zigarettenkippen sind Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden“, erklärte Elena Petridis, Sachgebietsleiterin für Umwelt- und Naturschutz am Landratsamt Fürth. Das achtlose Wegwerfen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von 20 Euro für einzelne Kippen und 35 Euro für mehrere Stummel geahndet werden kann. In besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten kann das Bußgeld auch höher ausfallen. 

Engagement aus der Bürgerschaft 

Dass das Thema jetzt in den Fokus rückt, ist nicht zuletzt der Initiative von Barbara Zeilinger aus Oberasbach zu verdanken. Sie wandte sich mit ihrem Anliegen an die Stadt und das Landratsamt und stieß dort auf offene Ohren. „Es ist wichtig, dass solche Impulse aus der Bevölkerung kommen – denn genau hier liegt der Schlüssel zur Veränderung“, so Bürgermeisterin Huber. 

Littering als gesellschaftliches Problem 

Zigarettenkippen sind zwar einer der auffälligsten, aber längst nicht der einzige Müll, der achtlos in der Umwelt landet. Sogenanntes „Littering“ – das achtlose Wegwerfen kleiner Mengen Abfall – ist ein weitverbreitetes Problem, insbesondere an stark frequentierten Orten wie Parkplätzen, Haltestellen oder Grünanlagen. Die Reinigung ist aufwändig und teuer. Letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger über Gebühren und Steuern für die Folgen des unsachgemäßen Verhaltens Einzelner. 

Appell an alle Raucherinnen und Raucher 

Der Landkreis Fürth appelliert daher an alle Raucherinnen und Raucher: Entsorgen Sie Ihre Kippen ordnungsgemäß! Öffentliche Abfallbehälter oder tragbare Taschenaschenbecher bieten einfache und umweltfreundliche Alternativen. 

Landrat Obst kündigte an, dass das Thema künftig auch im Rahmen von Umweltbildungsmaßnahmen und der Aktion „Saubere Landschaft“ stärker aufgegriffen werde. Ziel sei es, Bewusstsein zu schaffen – und damit auch langfristig das Erscheinungsbild und die ökologische Qualität der Region zu schützen. 

Pressekontakt

Ansprechpartner

Herr C. Ell

Sachgebietsleitung;;Arbeitsbereichsleitung


Telefon: 0911 / 9773 - 1003
E-mail:

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • ABL: AB 012
  • Pressesprecher
Zuständigkeitsbereich
  • Sitzungsdienst
  • Pressetermine
  • LKM Redaktion
Vertretung

Büro des Landrats: Herr T. Eichner 1006, Stellvertreterin Pressesprecher: Frau A. Heine

Sachgebiet

SG01 Büro des Landrats

Ansprechpartner

Frau A. Heine

Sachbearbeiter /-in


Telefon: 0911 / 9773 - 1017
E-mail:

Dienstort

Zirndorf / PP2

Zuständigkeit
  • Social Media
  • Intranet
  • Homepage Landkreis Fürth
  • Online Telefonsprechstunde
Zuständigkeitsbereich
  • Pressetermine
  • Pressemeldungen
  • Veranstaltungen vom Landkreis Fürth
  • Pressespiegel
  • interne Kommunikation
Vertretung

Presse-/Öffentlichkeitsarbeit: Herr C. Ell 1003

Sachgebiet

SG01 Büro des Landrats