Reform des Einbürgerungsrechts - aktuell noch keine Änderungen
24.01.2024 | Landkreis Fuerth
Erst nachdem dieser Beschluss das ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und letztendlich in Kraft getreten ist, ist diese Reform für die Staatsangehörigkeitsbehörden anwendbar.
Nähere Informationen zum Inhalt der geplanten Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Aktuell geltende Regelungen sowie Informationen finden Sie auf unserer Website, unter Einbürgerungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)
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