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Reform des Einbürgerungsrechts - aktuell noch keine Änderungen

24.01.2024  |  Landkreis Fuerth

Durch die vom Bundestag am 19.01.2024 beschlossene Reform des Einbürgerungsrechts ändert sich momentan noch nichts an den geltenden Regelungen zur Einbürgerung. Wir bitten daher von telefonischen Anfragen abzusehen.

Erst nachdem dieser Beschluss das ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und letztendlich in Kraft getreten ist, ist diese Reform für die Staatsangehörigkeitsbehörden anwendbar.

Nähere Informationen zum Inhalt der geplanten Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Aktuell geltende Regelungen sowie Informationen finden Sie auf unserer Website, unter Einbürgerungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)

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