Sportförderung in Bayern: Jetzt Anträge für Vereinspauschale stellen!
16.01.2026 | Landkreis Fuerth
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten, die sich aus erwachsenen Mitgliedern, sonstigen Mitgliedern (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre) sowie den gültigen Übungsleiterlizenzen zusammensetzt. Dabei werden die einzelnen Gruppen unterschiedlich gewichtet. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten mindestens 500 beträgt. Eine Verpflichtung zur Beschäftigung eines Übungsleiters mit Lizenz besteht nicht mehr.
Die Antragstellung für die Vereinspauschale 2026 ist bis spätestens Montag, 2. März 2026, möglich. Die Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen, wie den Übungsleiterlizenzen und gegebenenfalls einer Erklärung zur Teilung von Lizenzen, beim Landratsamt Fürth, SG 01 Büro des Landrats, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, einzureichen. Die Einreichung kann auch per E-Mail an t-eichner@lra-fue.bayern.de oder online erfolgen. Die Förderung ist weiterhin an einen förmlichen Antrag gebunden.
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu den Sportförderrichtlinien oder den genauen Gewichtungen der Mitgliedereinheiten sind auf der Website des Landkreises Fürth.
Die Vereinspauschale unterstützt die Sportvereine dabei, ihre vielfältigen Angebote aufrechtzuerhalten und insbesondere die Jugendarbeit zu fördern. Das Ministerium plant, die Förderung auch künftig bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, um den Sportvereinen in Bayern eine verlässliche finanzielle Grundlage zu bieten.
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