Unterbringung von Geflüchteten – Anmietung von Wohnraum in Veitsbronn
27.03.2024 | Landkreis Fuerth
Die Bewohner haben eine klare Integrationsperspektive, da sie bereits vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufenthaltstitel zuerkannt bekommen haben.
Als niederschwelliger Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Anwohner stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterkunftsverwaltung im Landratsamt zur Verfügung. Flankiert wird die Betreuung von zwei hauptamtlichen Integrationslotsen im Landratsamt, die ehrenamtliche Helfer vor Ort unterstützen sowie einer professionellen Flüchtlings- und Integrationsberatung durch die Caritas, die im Auftrag des Landkreises Anfang 2024 startete.
Aufgrund des unverändert anhaltenden Zustroms von geflüchteten Menschen in die ANKER-Einrichtung in Zirndorf müssen alle Landkreise und kreisfreien Städte ihre Kapazitäten für die Unterbringung geflüchteter Menschen auch weiterhin ausbauen. Die Verteilung an die Landkreise und Städte übernimmt dabei die Regierung von Mittelfranken.
Die Anmietung erfolgt durch das staatliche Landratsamt, die Kosten werden vom Freistaat Bayern getragen. Höchste Priorität hat für den Landkreis Fürth nach wie vor, eine Belegung von Sporthallen für die Unterbringung Geflüchteter zu vermeiden.
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