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Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten: Start der Unterkunft Zirndorf-Sternstraße

09.10.2025  |  Landkreis Fuerth

Das Landratsamt Fürth hat in einem Gebäude in Zirndorf, Sternstraße, eine Unterkunft zur Unterbringung Geflüchteter für die Dauer von vier Jahren angemietet. In der Unterkunft stehen maximal rund 150 Plätze zur Verfügung, wobei aufgrund heimrechtlicher Anforderungen und der notwendigen Räumlichkeiten für Sicherheitsdienst und Beratung die tatsächliche Belegung deutlich niedriger, voraussichtlich bei 110 bis 120 Plätzen liegen wird. Die Belegung soll ab der KW 43 erfolgen. Die Unterkunft wird für die absehbare Zukunft ausschließlich mit ukrainischen Geflüchteten belegt.

Hintergrund ist ein laufendes Gesetzgebungsverfahren des Bundes, wonach ukrainische Geflüchtete wieder in das Asylbewerberleistungsrecht überführt werden sollen. Nach dem geltenden Sachleistungsprinzip sind ukrainische Geflüchtete dann wieder durch die Kreisverwaltungsbehörden in entsprechenden Unterkünften unterzubringen.

Das Landratsamt hat die direkten Anwohner vorab über den geplanten Start der Einrichtung informiert und sie am heutigen Donnerstag - gemeinsam mit der vor Ort bestehenden Bürgerinitiative - eingeladen, sich einen eigenen Eindruck von der Unterkunft zu machen. Dabei standen Gesprächspartner der zuständigen Behörden zur Verfügung.

Auch im späteren Betrieb steht als niederschwelliger Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Anwohner ein Sicherheitsdienst in der Einrichtung zur Verfügung. Daneben wird die Unterkunft durch das Team der Unterkunftsverwaltung im Landratsamt organisiert und betreut sowie einer professionellen Flüchtlings- und Integrationsberatung durch die Caritas. Für ehrenamtliche Helfer vor Ort stehen hauptamtliche Integrationslotsen/-lotsinnen im Landratsamt mit Rat und Tat bereit.  

Wer sich ehrenamtlich in der Sternstraße engagieren möchte, kann sich gerne jederzeit an die Integrationslotsen/-lotsinnen wenden. Sie erreichen sie per E-Mail über , oder telefonisch unter 0911 9773 1202, -1216, -1217.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind weiterhin dazu angehalten, die auf sie quotenmäßig entfallenden Kapazitäten für die Unterbringung geflüchteter Menschen vorzuhalten. Die Verteilung übernimmt dabei die Regierung von Mittelfranken. Angemietet werden Unterkünfte durch das staatliche Landratsamt für den Freistaat Bayern, wobei die Kosten vom Freistaat getragen werden.  

Höchste Priorität hat für das Landratsamt Fürth nach wie vor, eine Belegung von Sporthallen für die Unterbringung Geflüchteter zu vermeiden und möglichst nicht in den freien Wohnungsmarkt einzugreifen. 

 

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