Unterbringung von Geflüchteten: Schließung der Unterkunft Langenzenn-Hardhof/ Start der Unterkunft Langenzenn-Mühlsteig
05.03.2026 | Landkreis Fuerth
In der Unterkunft steht eine theoretische Kapazität von bis zu 119 Plätzen zur Verfügung. Aufgrund praktischer Anforderungen bei der Belegungsplanung und der notwendigen Räume etwa für den Sicherheitsdienst ist schon ab einer Belegung von 80 % von einer Vollauslastung auszugehen.
Die Belegung soll sukzessive ab der KW 11 mit der Verlegung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus bestehenden Unterkünften beginnen. In Langenzenn betrifft das die Unterkunft in Langenzenn/ Hardhof, die nach drei Jahren Betrieb in den nächsten Wochen planmäßig aufgelöst wird. Weitere Zuweisungen erfolgen durch die Regierung von Mittelfranken. Eine Aussage zu den Herkunftsländern kann aktuell nicht getroffen werden. Aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Status ukrainischer Geflüchteter ist auch eine Belegung in Teilen mit ukrainischen Geflüchteten möglich.
Das Landratsamt hat die direkten Anlieger am Mühlsteig vorab über den geplanten Start der Einrichtung informiert und sie bereits - gemeinsam mit Vertretern des Stadtrats und der Stadtverwaltung - eingeladen, sich einen eigenen Eindruck von der Unterkunft zu machen. Dabei standen Gesprächspartner der zuständigen Behörden zur Verfügung.Auch im späteren Betrieb steht als niederschwelliger Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Anwohner ein Sicherheitsdienst in der Einrichtung zur Verfügung. Daneben wird die Unterkunft durch das Team der Unterkunftsverwaltung im Landratsamt organisiert und betreut. Den Bewohnern steht
zudem das Angebot der professionellen Flüchtlings- und Integrationsberatung durch die Caritas offen. Für ehrenamtliche Helfer vor Ort stehen hauptamtliche Integrationslotsen/-lotsinnen im Landratsamt mit Rat und Tat bereit.
Wer sich ehrenamtlich in der Unterkunft engagieren möchte, kann sich gerne jederzeit an die Integrationslotsen/-lotsinnen wenden. Sie erreichen sie per E-Mail über integration@lra-fue.bayern.de, oder telefonisch unter 0911 9773 1202, -1216, -1217.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind weiterhin dazu angehalten, die auf sie quotenmäßig entfallenden Kapazitäten für die Unterbringung geflüchteter Menschen vorzuhalten. Die Verteilung übernimmt dabei die Regierung von Mittelfranken. Angemietet werden Unterkünfte durch das staatliche Landratsamt für den Freistaat Bayern, wobei die Kosten vom Freistaat getragen werden.
Höchste Priorität hat für das Landratsamt Fürth nach wie vor, eine Belegung von Sporthallen für die Unterbringung Geflüchteter zu vermeiden und möglichst nicht in den freien Wohnungsmarkt einzugreifen.
Pressekontakt
Herr C. Ell
Sachgebietsleitung;;Arbeitsbereichsleitung
Telefon:
0911 / 9773 - 1003
E-mail:
c-ell@lra-fue.bayern.de
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- ABL: AB 012
- Pressesprecher
Zuständigkeitsbereich
- Sitzungsdienst
- Pressetermine
- LKM Redaktion
Vertretung
Büro des Landrats: Herr T. Eichner 1006, Stellvertreterin Pressesprecher: Frau A. Heine
Sachgebiet
SG01 Büro des Landrats
Frau A. Heine
Sachbearbeiter /-in
Telefon:
0911 / 9773 - 1017
E-mail:
a-heine@lra-fue.bayern.de
Dienstort
Zirndorf / PP2
Zuständigkeit
- Social Media
- Intranet
- Homepage Landkreis Fürth
- Online Telefonsprechstunde
Zuständigkeitsbereich
- Pressetermine
- Pressemeldungen
- Veranstaltungen vom Landkreis Fürth
- Pressespiegel
- interne Kommunikation
Vertretung
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit: Herr C. Ell 1003
Sachgebiet
SG01 Büro des Landrats