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Verlängerung des Betretungsverbots an der Stahlbrücke in Oberasbach

06.11.2025  |  Landkreis Fuerth

Das Betretungsverbot an der Stahlbrücke in Oberasbach, das durch die Allgemeinverfügung vom 24. Oktober 2025 angeordnet wurde, wurde im Sonderamtsblatt Nr. 21a bis zum 18. Januar 2026 verlängert.

Das Landratsamt Fürth hat am 24. Oktober 2025 zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Eine davon schränkt vorübergehend den öffentlichen Gebrauch der Rednitz im Bereich Oberasbach ein, während die andere das Betreten des Bereichs unterhalb der Stahlbrücke (ehemalige Bibertbahntrasse) untersagt. Das Betretungsverbot an der Stahlbrücke gilt nunmehr bis zum 18. Januar 2026. Die Einschränkungen des Gemeingebrauchs auf der Rednitz bleiben weiterhin in Kraft.

Die Maßnahmen sind erforderlich geworden, um akute Gefahren durch die aktuelle bauliche Situation der Stahlbrücke sowie die daraus resultierende Unfallgefahr zu minimieren. Sobald die Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren an der Brücke umgesetzt sind, erfolgt eine erneute Information.

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