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Neu am Wertstoffhof: Weniger Gebühren ab März 2026

06.03.2026  |  Landkreis Fuerth

Die Abfallwirtschaft optimiert die Abgabe von Abfällen an den Wertstoffhöfen. Davon profitieren besonders Haushalte, die die bisherigen gebührenfreien Kleinmengen nur wenig überschreiten.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss befasste sich mit einer Änderung der Abfallgebührensatzung. Die bisherige „Kleinmengen- soll in eine Freimengen-Regelung“ umgewandelt werden. So ist es möglich, bei jeder Anlieferung (zum Beispiel Sperrmüll oder Gartenabfall) eine bestimmte Menge komplett gebührenfrei annehmen zu können.

Beispielrechnung 
Bisher galt bei der Entsorgung von 200 kg Gartenabfall: Die kostenlose Kleinmenge von 150 kg wurde überschritten. Berechnet werden daher die gesamten 200 kg. Auf Basis von 72 € pro Tonne Gartenabfall ergeben sich damit 14,40 €.  Neu seit 01.03.2026 ist eine sogenannte Freimenge von 150 kg bleibt immer gebührenfrei. Es entstehen nur noch Kosten für das „Übergewicht“, also die 50 kg. Die Gebühr wird mit 3,60 € nun deutlich günstiger (gleiche Basis: 72 € pro Tonne Gartenabfall). Die Freimengen gelten für Sperrmüll und Grüngut (jeweils 150 kg Freimenge) sowie für Erde und Bauschutt (jeweils 100 kg Freimenge).  

Die Änderung der Abfallgebührensatzung ist im Amtsblatt Nr. 2 nachzulesen: https://www.landkreis-fuerth.de/mein-landratsamt/buergerservice/amtsblatt-bekanntmachungen

Kontakt: 
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Abfallberatung 
Im Pinderpark 2 
90513 Zirndorf 
Telefon: 0911 9773 -3037 
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