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Apotheken

Und dort Beschäftigte

Für die Genehmigung der Apothekenbetriebserlaubnis, Haupt- und Filialapotheken und Versandhandel ist nicht das Gesundheitsamt Fürth, sondern das Sachgebiet 21 „Kommunale Angelegenheiten“ aus dem Landratsamt Fürth zuständig.

Apothekenbetriebserlaubnis

Wer als Eigentümer, Pächter oder Verwalter eine Apotheke führen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss beim Landratsamt Fürth beantragt werden.

In dem schriftlichen Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis teilen Sie uns bitte mit, ab wann Sie welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter etc.) betreiben wollen. Nennen Sie uns bitte auch Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit wir ggf. Rückfragen zügig klären können. Wir empfehlen Ihnen, dazu das folgende Dokument zu verwenden:

Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis nach § 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über das Apothekerwesen


Außerdem sind bei der Abgabe des Antrages zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Unterschriebener Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Angehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer ist (Ausweis)
  • Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Ärztliches Attest über die körperliche und geistige Gesundheit und die diesbezügliche Fähigkeit des Antragstellers eine Apotheke zu leiten (nicht älter als 6 Monate).
  • Bestätigung der Landesapothekerkammer bzgl. Vortätigkeiten und Zuverlässigkeit
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate)
  • Lageplan des Grundstückes mit genauer Ortsangabe
  • Kauf-, Miet-, Pacht- oder Verwaltungsvertrag über die Apothekenräume (bei Untermiete auch Hauptmietvertrag)
  • Bau- und Einrichtungsplan der Betriebsräume 1 : 100 mit Verwendungszweck und qm-Größe für jeden Raum
  • Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt bzgl. der Apotheke (Apothekeneinrichtung z.B. Kauf-, Pacht- oder Verwaltungsverträge und alle anderen Verträge, die mit der Einrichtung, dem Betrieb und der Finanzierung der Apotheke im Zusammenhang stehen)

Bei postalischen Zusendungen geben Sie bitte folgende Adresse an: Landratsamt Fürth, SG 21 Frau Simon, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf

Ansprechpartner

Frau S. Simon

Arbeitsbereichsleitung


Telefon: 0911 / 9773 - 1208
E-mail:

Haupt- und Filialapotheken

Möchten Sie mehrere öffentliche Apotheken innerhalb des Gebietes einer Kreisverwaltungsbehörde oder in einander benachbarten Gebieten betreiben, so beantragen Sie bitte bei der für die Hauptapotheke zuständigen Behörde eine neue Betriebserlaubnis. Als Hauptapotheke wird die Apotheke angesehen, die Sie persönlich leiten. Die Filialapotheken müssen in ihrer sächlichen und personellen Ausstattung den Anforderungen der Hauptapotheke entsprechen. Für jede Filialapotheke ist schriftlich ein/e Apotheker/in als Verantwortliche/r zu benennen. Dabei sind entsprechende Antragsunterlagen der benannten Person vorzulegen. Etwaige spätere personelle Veränderungen sind spätestens eine Woche zuvor mitzuteilen.

Für den Betrieb einer Filialapotheke sind nachfolgende Unterlagen bzgl. des verantwortlichen Apothekers, der die Filiale leitet, zusätzlich vorzulegen:

  • Unterschriebener Lebenslauf mit schulischem und beruflichem Werdegang
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Angehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer ist (Ausweis)
  • Approbationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Ärztliches Attest über die körperliche und geistige Gesundheit und die diesbezügliche Fähigkeit des Antragstellers eine Apotheke zu leiten (nicht älter als 6 Monate).
  • Bestätigung der Landesapothekerkammer bzgl. Vortätigkeiten und Zuverlässigkeit
  • Dienstvertrag zum Nachweis der Vollbeschäftigung

Versandhandel

Soll aus mehreren oder aus allen Apotheken eines Filialverbundes Versandhandel betrieben werden, bedarf es für jede einzelne einer entsprechenden Genehmigung.

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel (§ 11a ApoG)

Weitere rechtliche Vorgaben:

Gewerberechtliche Anmeldung:

Für den Betrieb einer Apotheke ist neben der apothekenrechtlichen Erlaubnis auch eigenständig eine gewerberechtliche Anmeldung bei der jeweiligen Betriebssitzgemeinde zu veranlassen. Gegebenenfalls ist auch die Eintragung im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht Fürth, erforderlich. Hier trägt der Antragsteller selbst die Meldepflicht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Bayerische Landesapothekerkammer erhalten vom Landratsamt Fürth Kenntnis über eine erteilte Betriebserlaubnis.
 

Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr:

Die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ist gegenüber der Bundesopiumstelle, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn (Telefon 0228-207-4321 / Fax 0228-207-5210) anzeigepflichtig.

Bei einem Filialbetrieb sind die jeweiligen verantwortlichen Apotheker bekannt zu geben. Diese unterliegen den Regelungen des § 4 BtMG. Für den Betäubungsmittelverkehr zwischen den Apotheken eines Betreibers ist keine Erlaubnis nach § 3 BtMG erforderlich, es sind jedoch Abgabebelege nach den Vorschriften der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung auszufertigen.

Kontakt

Anschrift

Landratsamt Fürth
SG 21
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Ansprechpartner

Frau S. Simon

Öffnungszeiten