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Heilpraktiker

Für den Erlaubnisantrag und die Heilpraktikerprüfung ist nicht das Gesundheitsamt Fürth, sondern das Sachgebiet 21 „Kommunale Angelegenheiten“ aus dem Landratsamt Fürth zuständig. 

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktikererlaubnis oder die Erlaubnis beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie bzw. Physiotherapie. Diese wird durch das Landratsamt Fürth erteilt, wenn die entsprechende Prüfung beim Gesundheitsamt in Ansbach erfolgreich abgelegt worden ist.

Abgeleitet vom Heilpraktikergesetz wird Heilkunde stets dann ausgeübt, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • die Tätigkeit wird berufs- oder erwerbsmäßig ausgeführt
  • die Tätigkeit dient zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen
  • die Tätigkeit erfordert nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse
     

Ob im konkreten Einzelfall ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt:

  • vom Ziel
  • von der Methode und
  • der Art der Tätigkeit ab.
     

Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um eine heilkundliche Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes handelt, ist die Tatsache

  • ob die Tätigkeit ihrer Methode nach bzw. durch die Ausübung von medizinisch unausgebildeten Laien gesundheitliche Schäden für Patienten verursachen kann

oder

  • ihre sachgerechte Anwendung eine hinreichend diagnostische Abklärung voraussetzt.

Erlaubnisantrag

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker im Landkreis Fürth auszuüben, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet 21 - Kommunalaufsicht stellen. Der Antrag kann formlos (also ohne Einhaltung einer bestimmten äußeren Form) schriftlich gestellt werden.

Bei postalischen Zusendungen geben Sie bitte folgende Adresse an:

Landratsamt Fürth
SG 21 Frau Weißkopf

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Sie können das für Sie zutreffende Formblatt als Antrag (inkl. Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung) verwenden:

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (Allgemein/Psychotherapie)

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie/Podologie)

Antragsunterlagen

Ergänzend zum obenstehenden Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen beibringen. Bei Anträgen per Post sind von allen Originalurkunden beglaubigte Kopien erforderlich. Bei einer persönlichen Anmeldung genügt die Vorlage der Originaldokumente. Beglaubigungen von Kopien können Sie sich von jeder Behörde ausfertigen lassen.

  • Geburtsurkunde im Original als Nachweis für die Vollendung des 25. Lebensjahrs.
  • Lebenslauf (tabellarisch oder ausformuliert; mit Unterschrift)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: Herr/Frau ..., geb. am ..., wohnhaft in ..., ist in gesundheitlicher, also in physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes als Heilpraktiker/in geeignet.)
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten (Hoch-)Schule, es muss mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen (Ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein.)
  • für die Prüfung im Teilbereich der Physiotherapie ist ergänzend die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut/in" entsprechend (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG) vorzulegen.
  • Sie müssen außerdem darüber informieren:
    • ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
    • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde
    • ob Sie die Heilpraktikerprüfung oder die Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bzw. der Physiotherapie ablegen wollen

Diese Erklärungen können Sie mit dem beiliegenden Formular mit den obenstehenden Antragsunterlagen abgeben.

Die Prüfungen finden zweimalig im Jahr beim Gesundheitsamt Ansbach statt. Beim Landratsamt Fürth müssen für die Prüfung im März spätestens zum 31.12. des Vorjahres die Antragsunterlagen vorliegen, für die Prüfung im Oktober bis zum 30.06. des laufenden Jahres. Für weitere Informationen steht Ihnen folgender Link des Gesundheitsamts Ansbach zur Verfügung:

Heilpraktikerüberprüfung / Landkreis Ansbach

Hinweis: Aus organisatorischen Gründen kann das Gesundheitsamt Ansbach nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zulassen. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen!

Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit

Wenn Sie einen Heilberuf ausüben, für den keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, sind Sie verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern und Sie müssen Beginn und Ende einer selbstständigen Berufsausübung sofort dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Das zuständige Gesundheitsamt ist hierbei das Gesundheitsamt am Ort der Berufsausübung. Das Gesundheitsamt Fürth ist dabei für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig.

Diese Meldungen ans Gesundheitsamt können über das Online-Formular Heilberufe Meldebogen erfolgen.

Obenstehende Verpflichtungen können Sie in Art. 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachlesen.

Bei Fragen zum Online-Formular wenden Sie sich bitte an

Kontakt

Anschrift

Landratsamt Fürth
SG 21

Frau Weißkopf
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Ansprechpartner

Frau B. Weißkopf

Telefon: 0911/9773-1210

E-Mail:

Öffnungszeiten