Mitteilungspflicht durch Eigentümer
01.06.2026 | Abfallwirtschaft
- Sie haben ein Anwesen gekauft?
- oder verkauft?
- die Eigentumsverhältnisse haben sich geändert (z. B. durch Weitergabe an die Nachkommen, durch Heirat / Scheidung oder durch Ableben?
- Sie haben neu vermietet oder eine weitere Wohnung im bestehenden Objekt ausgebaut?
- es gibt zukünftig einen Haushalt weniger im Objekt?
- es ist eine gewerbliche Einheit im bestehenden Objekt hinzugekommen oder entfällt zukünftig?
Gem. unserer Satzung sind Sie verpflichtet, uns solche Änderungen zeitnah mitzuteilen. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular "Behälter an-, um- und abmelden" in der Abfall-App oder auf unserer Internetseite.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten wir solche Informationen nicht amtsübergreifend, sondern benötigen die Mitteilung durch den / die Eigentümer.