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Mitteilungspflicht durch Eigentümer

01.06.2026  |  Abfallwirtschaft

Gemäß unserer Satzung sind Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet Folgendes zeitnah mitzuteilen:

  • Sie haben ein Anwesen gekauft?
  • oder verkauft?
  • die Eigentumsverhältnisse haben sich geändert (z. B. durch Weitergabe an die Nachkommen, durch Heirat / Scheidung oder durch Ableben?
  • Sie haben neu vermietet oder eine weitere Wohnung im bestehenden Objekt ausgebaut?
  • es gibt zukünftig einen Haushalt weniger im Objekt?
  • es ist eine gewerbliche Einheit im bestehenden Objekt hinzugekommen oder entfällt zukünftig?

Gem. unserer Satzung sind Sie verpflichtet, uns solche Änderungen zeitnah mitzuteilen. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular "Behälter an-, um- und abmelden" in der Abfall-App oder auf unserer Internetseite. 
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten wir solche Informationen nicht amtsübergreifend, sondern benötigen die Mitteilung durch den / die Eigentümer.