Restmülltonne
Die Lösung für die Reste: An einer Restmülltonne führt kein Weg vorbei. Neben Privathaushalten müssen auch Gewerbe oder dienstleistend Tätige (z.B. Bäckerei, Friseur, Arztpraxis) eine Restmülltonne des Landkreises zur Verfügung haben. Der Behälter muss so groß sein, dass der regelmäßig anfallende Restmüll darüber entsorgt werden kann und eine angemessene Reserve vorhanden ist. Der Inhalt darf nicht verpresst werden, der Deckel muss bei der Entleerung geschlossen sein. Das Mindestvolumen beträgt 40 Liter je angeschlossenem Privathaushalt, bei gewerblichen Einheiten 5 Liter je Mitarbeiter.
Was darf in die Restmülltonne?
Wohin mit größeren Mengen Restmüll?
Wenn dauerhaft mehr Restmüll anfällt, dann lohnt es sich die Restmülltonne gegen ein größeres Behältnis austauschen zu lassen. Weitere Informationen hierzu bei der Abfallberatung. Sollte nur vorübergehend mehr Restmüll entstehen, weil Sie beispielsweise den Keller ausräumen, dann können Sie Restmüll gegen Gebühr von 10 € bis 100 kg am Wertstoffhof anliefern.